Sommermärchen-Prozess: Verfahren gegen Zwanziger eingestellt
30. April 2025
Der Justiz-Marathon in der sogenannten "Sommermärchen-Affäre" um die Vergabe der Fußball-WM 2006 an Deutschland hat für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger nach fast zehn Jahren ein Ende gefunden.
Das Landgericht Frankfurt stellte das Verfahren gegen den 79-Jährigen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro ohne Urteilsspruch ein. Zwanziger muss das Geld an eine wohltätige Einrichtung überweisen. "Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen", sagte Zwanziger.
Auch Verfahren gegen Niersbach und Schmidt eingestellt
Bereits im September 2024 war das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten, 74 Jahre alten früheren DFB-Chef Wolfgang Niersbach gegen die Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt worden. Der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt hatte sich Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Der 83-Jährige muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe gegen sie stets zurückgewiesen.
Im Kern ging es um eine Zahlung des DFB von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Die FIFA hatte das Geld auf ein Konto des 2009 verstorbenen französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Dabei handelte es sich um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Diese Summe floss nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam.
DFB weiter auf der Anklagebank
Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler war es eine "Schmiergeldzahlung", mit der sich der DFB einen FIFA-Zuschuss an den WM-Kosten sicherte. Der DFB verschleierte die Begleichung der Schuld als Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde. Der Verband verbuchte das überwiesene Geld in der Steuererklärung als Betriebsausgabe.
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB generell ablehnt, muss der Verband weiter um die erhoffte Steuer-Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der Verband nachträglich an den Fiskus entrichten müssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen worden war. Der DFB hatte im Januar seinen früheren Präsidenten Zwanziger auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt.