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Politik

Spahn verteidigt Organspenden-Pläne

28. November 2018

Widerspruchslösung, Erinnerung beim Behördengang oder Status-Quo? Die Bereitschaft zur lebensrettenden Organspende soll in der Bevölkerung steigen. Über den richtigen Weg hat im Bundestag eine offene Debatte begonnen.

Deutschland Bundesweiter Tag der Organspende wird in Erfurt
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

In der Bundestagsdebatte über eine mögliche Neuregelung bei der Organspende hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für neue Organspende-Regeln geworben. Er ist für die Einführung einer Widerspruchslösung. Demnach ist jeder Mensch potenzieller Organspender, wenn er dem zu Lebzeiten nicht widerspricht oder dessen Angehörige dies nach dem Tod ablehnen. 

Angesichts von mehr als zehntausend wartenden Empfängern sei es nicht zu viel verlangt, ein Nein zur Organspende aussprechen zu müssen, sagte er im Bundestag. Er habe sich selbst erst nach langem Nachdenken für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen, räumte der Minister ein. Wenn eine solche Regelung eingeführt werde, sollten alle Bürger angeschrieben werden, um ihnen Informationen zur Organspende zukommen zu lassen, so Spahn. "Das einzige Recht, das damit beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen."

Missachtung des Selbstbestimmungsrechts

Spahn erhielt in der ohne Fraktionszwang geführten Debatte Zuspruch quer durch alle Parteien, etwa von dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Petra Sitte. Er erntete aber auch Kritik: Zahlreiche Abgeordnete machten massive Bedenken gegen eine solche Umstellung deutlich. Die Widerspruchslösung missachte das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und verkehre die freie Entscheidung zugunsten einer Spende ins Gegenteil, sagte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus.

Die Parteivorsitzenden der Grünen, Annalena Baerbock und der Linken, Katja Kipping, schlugen eine verbindliche und wiederkehrende Abfrage vor. Wann immer Bürgerinnen und Bürger Ausweispapiere beantragen, sollten sie sich auch zu ihrer Organspendebereitschaft äußern müssen. Dabei müssten ein Ja, ein Nein und ein Aufschub der Entscheidung gleichermaßen möglich sein. Baerbock sagte, sie befürchte, wenn man Menschen durch eine Widerspruchslösung aktiv zwinge, Nein zu sagen, werde die Spendenbereitschaft zurückgehen. Dabei seien über 80 Prozent der Menschen grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Aber nur knapp 40 Prozent hätten sich bewusst dazu entschieden. Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen.

Vertrauen in Kliniken wecken

Einig waren sich alle Redner und Rednerinnen, dass etwas getan werden muss, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen und dass das von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetz zur Verbesserungen der Organisation und Abläufe in den Kliniken ein erster Schritt sei. Länder wie Spanien zeigten, dass es entscheidend auf funktionsfähige Strukturen ankomme, erklärte die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, die sich für eine weiterhin freiwillige Entscheidung zur Organspende starkmachte.

Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt. Die Zahl der Organspender hatte im vergangenen Jahr den Tiefpunkt von 797 erreicht. Für dieses Jahr zeichnet sich aber erstmals wieder ein Anstieg ab. Bis Mitte November registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation bereits 832 Spender.

sam/stu (afp, dpa, epd)

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