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Politik

Spanó: "Die Pandemie bringt neue Fälle"

26. Mai 2020

Corona bringt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehr Arbeit, sagt dessen neuer Präsident Róbert Spanó im DW-Interview. Die Krise kehre Spannungen zwischen individuellen und öffentlichen Interessen hervor.

Róbert Spanó Präsident Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Interview per Video-Anruf: Gerichtspräsident Robert Spano in StraßburgBild: DW/M. Luy

Deutsche Welle: Sie haben vor einigen Tagen das Amt als Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg übernommen, der in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates über die Menschenrechte wacht. Das ist ein Stabwechsel in schwierigen Zeiten. Wie beeinflusst die Corona-Pandemie die Arbeit Ihres Gerichtshofes?

Róbert Spanó: Ich glaube, es ist wichtig zu sehen, dass in diesen bewegten Zeiten, in dieser Herausforderung auch eine Chance liegt. Wir sehen, dass viele Menschen sich auf die Grundprinzipien besinnen. Sie verstehen den Wert der Demokratie oder den Wert der Rechtsstaatlichkeit. Es ist die Zeit für Solidarität und die Rückbesinnung auf wesentliche Wurzeln. Das Gericht ist Teil dieses Szenarios. (...) Seit Mitte März spüren wir auch praktische Auswirkungen auf unsere Arbeit. Durch die Nutzung moderner Technik, durch extrem gute Planung und die Zusammenarbeit der Richter und der Registratur waren wir in der Lage, sozusagen das Schiff über Wasser zu halten. Jetzt kommen wir in eine zweite Phase, wo wir sehen, wie wir die neuen Werkzeuge auch in Zukunft nutzen.

Glauben Sie, dass die Pandemie die Anträge an das Gericht und die Inhalte der Verfahren verändern wird? Werden sich die Menschen über die Maßnahmen während der Ausgangsbeschränkungen beschweren?

Ja, das ist vorhersehbar. Es ist ganz klar, dass die Maßnahmen das Recht auf Leben und auf Privatsphäre, das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Versammlung beeinflussen. Menschen, die sich betroffen sehen, müssen zunächst ihre nationalen Gerichte anrufen und den Rechtsweg ausschöpfen, falls Menschenrechte nach der Konvention berührt sind. Aber am Ende steht den Völkern in Europa auch der Weg zu uns nach Straßburg offen. Ich nehme an, immer wenn es eine Krise in der Gesellschaft gibt, dann gibt es auch eine Spannung zwischen den individuellen Rechten und dem öffentlichen Interesse. Das ist ja der Kern der Menschenrechtskonvention. 

Futuristisches Gerichtsgebäude in Straßburg: Viele Richter arbeiten im HomeofficeBild: picture-alliance /imageBROKER

Das Gericht ist berühmt und berüchtigt für die großen Staus der Verfahren. Sie haben zurzeit 60.000 anhängige Verfahren. Warum ist das so? Wo kommt dieser enorme Überhang her?

Die Antwort ist nicht einfach. Der Gerichtshof ist für 47 Staaten und ungefähr 800 Millionen Menschen zuständig. Der Zuständigkeitsbereich an sich ist also sehr groß, was zu einer Menge Fälle führt. Der Zugang zum Gericht ist sehr einfach. Das Verfahren ist kostenlos. Es ist einfach, Anträge zu stellen und die Anforderungen an die Zulässigkeit von Verfahren sind nicht sehr hoch. 2011 hatten wir noch 160.000 offene Verfahren. Durch Reformen haben wir das auf 60.000 gedrückt. Es bleibt aber immer noch eine Anzahl von sehr aufwändigen intensiven Fällen, die in die Tausende geht. Wir haben nur begrenzte Ressourcen. 47 Richter, 300 Anwälte, 350 Fachangestellte. Deshalb ist das alles recht schwerfällig.

Russland, die Ukraine, die Türkei und Rumänien sind die Staaten, aus denen die meisten Fälle kommen. Ist das ein Anzeichen dafür, dass die Justizsysteme in diesen Ländern nicht zuverlässig arbeiten oder die Menschen ihnen misstrauen?

Ich kann einzelne Staaten hier nicht diskutieren. Das wäre nicht angemessen. Lassen Sie mich aber sagen, dass die 47 Mitgliedsstaaten in unterschiedlichen Stadien der Anwendung der Menschenrechtskonvention sind. Das hat historische und kulturelle Gründe. Die Konvention hat sich positiv ausgewirkt, aber wir sehen in einigen Staaten auch Spannungen, wenn es um bestimmte politische Ziele oder die Reform des Justizwesens oder die Rechtsstaatlichkeit geht. Die Mitgliedsstaaten und am Ende auch dieses Gericht müssen entscheiden, ob die politischen Maßnahmen mit der Konvention in Einklang stehen.

Es gibt Beschwerden von einigen Mitgliedsstaaten, Russland, der Türkei, aber auch Großbritannien zum Beispiel, dass das Gericht zu übergriffig wäre und wie ein "Aktivist" agieren würde. Wie reagieren Sie auf diese Kritik?

Der Gerichtshof hat immer schon in der Kritik gestanden. Auf der einen Seite wird gesagt, ihr geht zu weit. Auf der anderen Seite des Spektrums haben Sie zum Beispiel Nicht-Regierungsorganisationen, die sagen, wir gehen nicht weit genug. Die Kritik ist immer da und das ist auch natürlich so. Als Gericht für Menschenrechte behandeln wir sehr schwierige Themen an der Schnittstelle zwischen den Rechten des Einzelnen und dem öffentlichem Interesse. Meine Reaktion ist, dass das Gericht seine Arbeit machen muss in Einklang mit den Prinzipien der Konvention. Es ist nicht gerechtfertigt, das Gericht aktivistisch oder übermäßig zurückhaltend zu nennen.

Róbert Ragnar Spanó, Sohn isländisch-italienischer Eltern, ist der jüngste Präsident des EGMRBild: Council of Europe/Candice Imbert

Ich verstehe, dass Sie keine einzelnen Ländern herausgreifen, aber sehen Sie generell eine Tendenz nicht nur in Osteuropa, sondern auch in Mitteleuropa die Unabhängigkeit der Richter und der Justiz in Frage zu stellen?

Ich habe in den letzten Wochen immer wieder gesagt, die Krise, die wir erleben, ist vor allem eine gesundheitliche, aber es ist auch eine Krise der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. Das muss man immer im Hinterkopf haben. Mein Gericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, steht hier an vorderster Front. Wie drückt sich diese Krise aus? Es ist evident, dass die Herrschaft des Rechts und seine Prinzipien nicht überall hochgehalten werden. Es ist offensichtlich, dass die Unabhängigkeit der Justiz erodiert. Und das ist ein großes Problem, denke ich. Ohne unabhängige Richter wird das System der Konvention nicht funktionieren. Das ist der fundamentale, ursprüngliche Grundpfeiler des ganzen Systems. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auch der Gerichtshof für die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Deshalb sind die Fragen einer unabhängigen Justiz der Kern unserer Arbeit.

Sie sind der jüngste Präsident der Gerichts. Sie kommen aus Island, einem der kleinsten Länder unter den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates. Gibt es irgendetwas speziell "Isländisches", das Sie dem Gericht geben werden?

Das ist eine interessante Frage. Vielleicht zwei Dinge: Von einer abgelegenen Insel im Atlantik kommend, die immer im Kampf mit den Elementen steht, hat man vielleicht ein wenig mehr Energie und Stehvermögen. Man muss für seine Werte und das Wertesystem kämpfen. Außerdem vertrete ich mit 47 Jahren eine jüngere Generation. Meine Kinder halten mich übrigens für ziemlich alt, während andere sagen, ich benehme mich wie ein Jugendlicher. Zweitens ist Island natürlich eine westliche Demokratie. All die Werte, für die wir nach dem Zweiten Weltkrieg gestritten haben, sind in der Menschenrechtskonvention enthalten. Das Gericht hier ist der prinzipielle Erklärer dieser Werte. Wenn ich das in meiner Amtszeit ausfüllen kann, habe ich einen guten Job gemacht.

Róbert Spanó (47) ist seit dem 18. Mai Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Das Gericht wacht als Organ der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates über die Menschenrechtskonvention.

Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union
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