1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Spanische Justiz setzt Haftbefehl gegen Puigdemont aus

12. Juli 2018

Die spanische Justiz reagierte schnell: Das Oberste Gericht hat sich für eine Rücknahme des europäischen Haftbefehls gegen Carles Puigdemont entschieden, weil er nicht wegen Rebellion angeklagt werden darf.

PK Carles Puigdemont in Berlin
Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Das Oberste Gericht Spaniens wird eine Auslieferung des Separatisten-Führers Carles Puigdemont durch Deutschland nicht akzeptieren. Der Grund: Puigdemont darf nach einer deutschen Gerichtsentscheidung nicht wegen Rebellion angeklagt werden. Das berichtet die spanische Tageszeitung "El Mundo". Der zuständige Richter Pablo Llarena habe sich bereits für eine Rücknahme des europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont entschieden, schreibt die Zeitung unter Berufung auf "dem Gericht nahestehende Quellen". Eine offizielle Stellungnahme gab es zunächst nicht.

Zuvor hatte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht eine Auslieferung des Politikers nach Spanien wegen des Verdachts der
Veruntreuung für zulässig erklärt, nicht jedoch wegen Rebellion, dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Gemäß der geltenden Rechtsgrundsätze dürfte Puigdemont damit in Spanien nur noch im Rahmen der vom OLG im Auslieferungsverfahren für zulässig erklärten Vorwürfe der Prozess gemacht werden - also nicht mehr wegen Rebellion, auf die in Spanien bis zu 30 Jahre Haft stehen. "Der Senat geht davon aus, dass die spanischen Gerichte diesen Grundsatz beachten", erklärte das Gericht in Schleswig.

Spanien erwägt Anrufung des EuGH

"El Mundo" schreibt, Richter Llarena erwäge nun zwei mögliche Reaktionen auf diese Entscheidung: Die Rücknahme des Haftbefehls ohne weitere Maßnahmen oder aber mit einer gleichzeitigen Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Der Beschluss des OLG muss zunächst noch von der Generalstaatsanwaltschaft gebilligt werden. Das gilt als Formsache und wird wohl in den nächsten Tagen passieren. Allerdings kündigten Puigdemonts Anwälte einen Einspruch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

Im Konflikt um die Abspaltung Kataloniens von Spanien hatte Puigdemont im Oktober vergangenen Jahres eine Volksabstimmung abhalten lassen, obwohl das Referendum von der spanischen Justiz als illegal eingestuft worden war. Nach der Abstimmung rief die Regionalregierung einseitig die Unabhängigkeit Kataloniens aus, wurde aber von der spanischen Zentralregierung abgesetzt. Der frühere Regionalpräsident Puigdemont floh daraufhin außer Landes. Er wurde am 25. März auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen.

nob/se (dpa, afp, rtr)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen