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Sparen für das Alter

Dusan Dubravsky29. Mai 2003

Der Generationenvertrag steht auch in der Slowakei auf dem Prüfstand. Zu groß sind die Löcher im Staatshaushalt. Mit einer privaten Vorsorge soll zukünftig jeder Slowake seine Rente sichern.

Slowaken sind aufgefordert für ihre Renten zu sparenBild: AP

Alle Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung wandern, werden praktisch gleich wieder an die Rentenempfänger ausgezahlt. Wer in die Rentenkasse zahlt, spart also nicht für seine eigene Altersvorsorge, sondern sorgt indirekt für das Auskommen der jetzigen Rentner. Dieses Umlagesystem setzt voraus, daß den Rentnern genügend erwerbstätige Beitragszahler gegenüberstehen. Dies ist aber in der Slowakei nicht mehr der Fall. Die ökonomischen Minister legten der Regierung eine Rentenreform zur Billigung vor.

Endlich konkrete Taten

Von einer Rentenreform wird in der Slowakei seit langem gesprochen, erst jetzt ist man zu konkreten Taten bereit. Der Minister für Arbeit, Familie und Soziales, Ludovit Kanik, fordert die Erwerbstätigen auf, sich zu entscheiden. Entweder man zahlt weiterhin nur in die Rentenkasse ein oder aber man spart zusätzlich für seine private Altersrente.

Die Slowaken sollen animiert werden, einen Kapitalstock für das Alter aufzubauen. Diese zweite Alternative wird allerdings Pflicht für alle, die nach dem Start der Reform zu arbeiten beginnen. Alle anderen sollen sich entscheiden, ob sie für ihre Altersrente privat sparen wollen oder nicht. Laut Kanik sollen zehn Prozent des Bruttogehalts in die Rentenkasse eingezahlt werden und weitere zehn Prozent für eine private Vorsorge ausgegeben werden. Wer nicht sparen will, muss die zwanzig-prozentigen Beiträge in den sogenannten Rentenfonds der Sozialversicherung, also in die Rentenkasse, einzahlen.

Private Vorsorge wird belohnt

Den Vorsorge-Sparern verspricht Minister Kanik eine höhere Rente. Sie werden dann eigentlich zwei Renten beziehen: eine von der staatlichen Rentenversicherung und eine von einer privaten Versicherungsgesellschaft, die sie selbst mit der Verwaltung ihrer Finanzen beauftragen. Der Staat garantiert die Mindestrente in Höhe von 40 Prozent des Durchschnittslohns. Die zweite Rente wird von Ersparnissen jedes Einzelnen abhängen. Die Aufsicht über die privaten Rentenversicherungsanstalten wird das "Amt für Finanzmarkt" übernehmen.

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