Spionage: Haftstrafe für Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah
30. September 2025
Das Oberlandesgericht Dresden hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah wegen Spionage zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Es sah die geheimdienstliche Agententätigkeit von Jian G. als erwiesen an. Diese sei unter anderem durch abgehörte Gespräche belegt.
G. soll von 2019 bis 2024 in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im EU-Parlament Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, er habe chinesische Dissidenten ausgespäht und Erkenntnisse über führende AfD-Politiker gesammelt, etwa über die "Stellung" der Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Bis zuletzt hatte G., ein deutscher Staatsbürger mit chinesischen Wurzeln, die Vorwürfe bestritten. In seinem Schlusswort vor Gericht beteuerte er: "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig." Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte hingegen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verlangt.
Krah sieht sich selbst als Opfer
Im Prozess gegen G. hatte auch Krah ausgesagt, der inzwischen als Abgeordneter im Deutschen Bundestag sitzt. Er erklärte, von der Agententätigkeit nichts gewusst und erst aus den Medien davon erfahren zu haben. Krah verwies bei seiner Zeugenvernehmung darauf, dass die Sicherheitsprüfung im EU-Parlament sehr gründlich sei und er sich darauf verlassen habe, "dass schon alles gut sein würde".
Nach Verkündung des Urteils unterstrich Krah abermals: "Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme (von G.) die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht." Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, "deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen", sagte Krah der Deutschen Presse-Agentur. In einem separaten Verfahren ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen ihn wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen.
Bewährungsstrafe für Komplizin
Mitangeklagt war auch G.s Komplizin Yaqi X. Die Chinesin hatte eingeräumt, dem Hauptangeklagten ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gegeben zu haben, wo sie im Logistikbereich arbeitete. Laut Bundesanwaltschaft ging es dabei insbesondere um Daten zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel. Das Oberlandesgericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
wa/se (dpa, afp)