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Ermittlungen gegen Fahrdienstleiter

16. Februar 2016

Nach dem schweren Zugunglück von Bad Aibling ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung. Hätte er sich regelkonform verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß der Züge gekommen.

Zwei ineinander verkeilte Züge (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese geht das schwere Unglück vor einer Woche auf menschliches Versagen zurück. Gegen den Fahrdienstleiter sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet worden, sagte er zum Stand der Ermittlungen.

Zwei Nahverkehrszüge des zwischen Holzkirchen und Rosenheim in Bayern verkehrenden privat betriebenen Meridians waren frontal zusammengestoßen. Elf Menschen kamen ums Leben, mehr als 80 Fahrgäste wurden verletzt, einige schwer.

Oberstaatsanwalt Giese: keine Anhaltspunkte für technisches VersagenBild: picture alliance/dpa/P. Kneffel

Umfangreiche Aussage gemacht

Der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn hatte beide Züge auf der eingleisigen Strecke passieren lassen. Er habe sich nach anfänglicher Aussageverweigerung inzwischen ausführlich geäußert, sagte Giese. Es gehe um menschliches Versagen; für technisches Versagen gebe es keine Anhaltspunkte. "Es gibt keine Hinweise auf irgendeine Vorsatztat", sagte der Leiter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp. Der Mann sei auch nicht betrunken gewesen und habe nach bisherigem Wissen unter keinem Einfluss von Drogen oder Medikamenten gestanden. Bereits am Montag hatte auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigt, dass es darauf keine Hinweise gebe.

Der Fahrdienstleiter ist nach Angaben der Ermittler 39 Jahre alt und hat fast 20 Jahre Berufserfahrung. 71 Fahrgäste wurden nach dem Unglück von den Ermittlern als Zeugen vernommen, darunter auch 19 Schwerverletzte.

Strafrahmen von maximal fünf Jahren

Die Aussagen des Beschuldigten waren nach Angaben der Ermittler "in sich plausibel". Zum Inhalt wollten sie aber keine Angaben machen. Es gehe um eine fahrlässige Tat, nicht um eine vorsätzliche und um einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. In Untersuchungshaft befindet sich ist der betroffene Fahrdienstleiter derzeit nicht.

"Man muss nicht davon ausgehen, dass hier ein Haftgrund vorliegt", so Giese. In Absprache mit seinen Verteidigern wurde er an einen sicheren Ort gebracht, der aber der Staatsanwaltschaft bekannt ist. "Was wir momentan haben, ist ein furchtbares Einzelversagen", hieß es weiter. Der Fahrdienstleiter habe, als er seinen Fehler bemerkt habe, noch einen Notruf abgesetzt. "Aber der ging ins Leere."

Die Wiederherstellung der stark beschädigten Bahnstrecke dauert noch immer an. Auf einer Länge bis zu 120 Metern müssen Schienen und Schwellen teils erneuert werden. Es ist noch unklar, wann die Unglücksstrecke wieder freigegeben werden kann.

uh/qu (dpa,afp)

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