Starregisseur Polanski tritt Hausarrest an
4. Dezember 2009In einer Kolonne schwarzer Limousinen fuhr er vor, stets gut abgeschirmt von den Sicherheitskräften der Schweizer Justiz: Starregisseur Roman Polanski ist nach gut zwei Monaten in Haft wieder in sein Chalet im schweizerischen Gstaad zurückgekehrt - allerdings nicht in Freiheit, sondern unter ständiger Beobachtung. "Er wird rund um die Uhr überwacht. Sollte er sein Haus oder seinen Garten verlassen, wird unverzüglich die Polizei alarmiert", sagte Folco Galli, Sprecher des Schweizer Bundesamtes der Justiz im Schweizer Fernsehen. Galli wies aber auch daraufhin, dass die elektronische Überwachung eine mögliche Flucht nicht verhindern könne, sondern diese lediglich sofort anzeige.
Der 76-jährige Regisseur, dem vorgeworfen wird, vor dreißig Jahren eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben, musste eine Kaution von 4,5 Millionen Schweizer Franken (rund drei Millionen Euro) hinterlegen, für die der Regisseur nach Angaben seiner Anwälte einen Kredit auf seine Wohnung in Paris aufnehmen musste. Polanski kann während seines Hausarrests in Gstaad seinen Tagesablauf völlig frei gestalten. Er könne Besucher empfangen, uneingeschränkt telefonieren und von zu Hause aus arbeiten, sagt Galli. Für die Kosten der elektronischen Überwachung muss Polanski selbst aufkommen.
Entscheidung über Auslieferung erst in einigen Wochen
Im Nobel-Ort Gstaad versammelten sich in den Mittagsstunden rund 200 Journalisten vor dem schneebedeckten dreistöckigen Chalet am Rande des Dorfes, um die Ankunft des 76-jährigen zu beobachten. Währenddessen bereitet die Schweizer Justiz einen Auslieferungsbeschluss vor, für den die Behörde nach eigenen Angaben noch mehrere Wochen benötigt. Dann steht dem Regisseur der Rechtsweg offen. Das Auslieferungs-Verfahren könnte sich einige Monate hinziehen, wenn Polanskis amerikanische Anwälte nicht vorher zu einer Einigung mit der US-Justiz kommen.
Die Missbrauchs-Vorwürfe hatte Roman Polanski in einem früheren Gerichtsverfahren in den USA gestanden. 1978 war er nach Frankreich geflohen, weil er fürchtete, entgegen den Absprachen mit der Justiz zu 50 Jahren Haft verurteilt zu werden. Justiz-Experten sind sich uneinig, welche Strafe Polanski nun bei einer Auslieferung drohen könnte. Während einige mit einer Haftstrafe von rund zwei Jahren rechnen, glauben andere an einen Freispruch wegen Verfahrensfehlern. Der Regisseur war Ende September bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet worden, als er einen Filmpreis entgegennehmen wollte.
Autor: Joscha Weber (mit dpa, rtrd, afp)
Redaktion: Martin Schrader