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Gesellschaft

Sterbehilfe: Mein Wille geschehe?

17. April 2019

Brauchen todkranke Menschen Hilfe beim Sterben oder Hilfe zum Sterben? Deutschland benötigt eine ehrliche Debatte zum Thema Sterbehilfe. Und eine klare Ansage aus Karlsruhe, meint Astrid Prange de Oliveira.

Bild: picture-alliance/dpa/N. Försterling

Endlich! Deutschland debattiert über Sterbehilfe. Und das ist gut so. Denn das Sterben gehört zum Leben. Und damit auch die Betreuung von todkranken Menschen.

Worum geht es? Es geht um den Wunsch schwerstkranker Patienten, von eigener Hand zu sterben - nachdem ein Arzt das Medikament dafür zur Verfügung gestellt hat. Es geht um die Frage, ob jeder Mensch das Recht hat, über sein eigenes Lebensende zu bestimmen und sich dabei professionell "helfen" zu lassen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um "aktive Sterbehilfe", bei der Ärzte selbst eingreifen und nach eigenem Ermessen Kranke sterben lassen. 

Seit 2015 steht die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" laut Strafgesetzbuchparagraph 217 unter Strafe. Das Gesetz zielt unter anderem darauf ab, die "geschäftsmäßige" Arbeit von Sterbehilfevereinen zu unterbinden. 

Doch was bedeutet "geschäftsmäßig"? Die juristische Definition des Begriffs umfasst nicht nur Profitstreben, sondern auch "wiederholte Hilfe". Menschen, die wiederholt Beihilfe zum Suizid leisten, machen sich somit strafbar. Ist das mit dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht vereinbar?

DW-Redakteurin Astrid Prange de OliveiraBild: DW/P. Böll

Der Tod ist tabu

Weil die Formulierung des Gesetzes in der Praxis viele Fragen aufwirft, haben mehrere Kläger - darunter Angehörige von Patienten, Palliativmediziner und Sterbehilfebefürworter - das Bundesverfassungsgericht um Klärung gebeten. Diese Klärung ist überfällig. Denn wer sich um todkranke Menschen kümmert, braucht Rückhalt und Rechtssicherheit.

Begeht ein Arzt, der auf Wunsch seines Patienten die Behandlung abbricht, eine Straftat? Oder ein Taxifahrer, der regelmäßig Sterbewillige zu einem Suizidhilfeverein in die Schweiz fährt? Oder ein Pfleger, der in einem Hospiz dem Wunsch eines Patienten nachkommt und eine extra Dosis Morphium bereitstellt?

Die Debatte zeigt: Deutschland tut sich mit dem Sterben schwer. Es ist paradox: Je älter die Bevölkerung, so scheint es, desto schwieriger die Debatte über den Tod. Eigentlich sollte genau das Gegenteil der Fall sein. Aber nein: Am Ende des Lebens erschwert ein Wust an juristischen Absicherungen einen ruhigen Abschied.

Dieser Zustand ist unwürdig und erbärmlich. Er zeigt, wie dringend die Debatte und wie unerlässlich ein Verdikt aus Karlsruhe ist. Denn am Sterbebett haben Angehörige und Mediziner, Pflegekräfte und Betreuer wahrlich andere Sorgen, als sich mit Rechtsfragen herumplagen zu müssen.

Hilfe statt Heuchelei

Deutschland braucht klare Regeln für Sterbehilfe und keine Fachanwälte für Sterberecht. Deutschland braucht medizinische Betreuung und menschliche Zuwendung für Todkranke und keine weltanschaulichen Grundsatzdebatten von selbst ernannten Sterbehelfern oder Lebensschützern. Deutschland braucht weniger Heuchelei und mehr Hilfe für leidende Menschen am Ende des Lebens. 

Sterben kann grausam sein. Die Angst vorm Sterben kann einem niemand nehmen, wohl aber die Angst davor, beim Sterben allein gelassen zu werden. Gerade die Hospizbewegung hat entscheidend dazu beigetragen, dass Menschen in den schwersten Stunden ihres Lebens Beistand und Schmerzlinderung erfahren.

Auch wenn man die Arbeit von Hospizen, Palliativmedizinern und Pflegekräften für Sterbenskranke nicht hoch genug loben kann - es gibt Menschen, die diesen Weg nicht gehen wollen. Karlsruhe muss nun entscheiden, ob der Staat ihnen weiter die Sterbehilfe verweigern kann. Allerdings: Wenn kranke Menschen fürchten, ihren Angehörigen zur Last zu fallen, ist dies ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das ganz sicher nicht mit Sterbehilfe zu lösen ist.

Ich gestehe: Ich hoffe inständig, dass ich niemals auf den Gedanken kommen werde, Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Das Leben ist für mich gottgegeben und unantastbar. Aber diese individuelle Haltung möchte ich niemandem aufzwingen. Wichtig ist am Ende des Lebens nicht die Weltanschauung, sondern Menschlichkeit. Ein Zwang zum Weiterleben hilft am Sterbebett nicht weiter - auch nicht, wenn er im Gesetz steht.