Stichwort: Bundeskartellamt
26. Februar 2002Die zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums gehörende Behörde schaltet sich immer dann ein, wenn der freie Wettbewerb durch eine Fusion mehrerer Unternehmen aus dem Gleichgewicht zu geraten droht. Grundlage für die Arbeit des Kartellamts ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das am 1. Januar 1958 erlassen und seither sechs Mal novelliert wurde.
Eine Behörde mit 250 Mitarbeitern
Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden von insgesamt elf Abteilungen getroffen. Deren Zuständigkeit ist nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Insgesamt hat die Behörde rund 250 Mitarbeiter, davon sind ungefähr 110 Juristen und Ökonomen.
Ihr Chef ist Ulf Böge, der zuvor Leiter der Grundsatzabteilung Wirtschaftspolitik im Bundeswirtschaftsministerium war.
Föderalismus beim Kartellamt
Wettbewerbsfragen, die nur für ein Bundesland von Bedeutung sind, werden von den jeweiligen Landesbehörden bearbeitet. Für Fusionen ist jedoch grundsätzlich das Bundeskartellamt zuständig, wie das Amt auf seiner Internet-Seite mitteilt. Seit 1999 hat das Bundeskartellamt einen zusätzlichen Aufgabenbereich: Es wacht auch über die Einhaltung von Vergabevorschriften bei öffentlichen Aufträgen.
Ebenfalls seit dem Herbst 1999 hat das Kartellamt seinen Hauptsitz in Bonn. Es ist dorthin von Berlin aus umgezogen, weil "unabhängige Behörden" und Obergerichte nicht im selben Ort wie die Bundesregierung angesiedelt sein sollen. Die Hälfte der Mitarbeiter befindet sich jedoch nach wie vor in Berlin.