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Stichwort: Bundesnachrichtendienst (BND)

Christina Bergmann8. März 2006

Für die Auslandsaufklärung im deutschen Staat ist der BND verantwortlich. Diskutiert wird immer wieder die Frage der Kontrolle des Geheimdienstes und seine Tätigkeit in der Kriminalitätsbekämpfung.

Bild: dpa

Ausländische Zeitungen lesen, Telefongespräche und den Funkverkehr im Ausland abhören, Asylbewerber befragen, sich mit Agenten anderer Staaten treffen. Mit vielen verschiedenen Mitteln versucht der Bundesnachrichtendienst (BND), Informationen über andere Länder zu sammeln. Die werden dann gesichtet und bewertet - und der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Dabei geht es um solche Informationen, die für die Außen- und die Sicherheitspolitik der Republik von Bedeutung sind, sei es aus Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft oder Technik.

Dem Bundeskanzleramt unterstellt

Der BND ist einer der drei Nachrichtendienste des Bundes, neben Verfassungsschutz und militärischem Abschirmdienst. Er ist dem Chef des Bundeskanzleramts unterstellt, der gleichzeitig die Geheimdienste koordiniert. Ihn muss er auch über seine Tätigkeit unterrichten. Während des Irak-Krieges war der jetzige sozialdemokratische Außenminister Frank-Walter Steinmeier Kanzleramtschef.

Außerdem ist der BND laut eines eigenen Gesetzes verpflichtet, einzelne Bundesminister über seine Erkenntnisse zu informieren, wenn sie deren Zuständigkeitsbereich betreffen.

Polizeiliche Befugnisse hat der BND nicht - und er darf die Polizei auch nicht Maßnahmen durchführen lassen, die ihm selbst nicht erlaubt sind.

Auslandsaufklärung und weitere Aufgaben

Neben der eigentlichen Auslandsaufklärung hat der BND international auch die Beobachtung der organisierten Kriminalität übernommen - zum Beispiel in den Bereichen Menschenhandel, Waffenschmuggel und Geldwäsche. Immer mehr Gewicht hat auch die Verfolgung des internationalen Terrorismus.

Kontrolliert wird der BND von dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages. Dessen Mitglieder, die aus allen im Bundestag vertretenen Parteien entsandt werden, treffen sich einmal im Monat in einem abhörsicheren Raum. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet - können sich aber mit einem mehrheitlichen Beschluss davon entbinden. Darüber ob diese Kontrolle ausreicht, gibt es unterschiedliche Ansichten. Der ehemalige Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Politiker Volker Neumann, monierte, die parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste funktioniere nur unzureichend.

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