Stichwort: Das Jugoslawien-Tribunal
6. September 2013Gegründet wurde der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY - International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia) im Mai 1993 auf der Grundlage der Resolution 827 des UN-Sicherheitsrats. Im Jahr darauf nahm das Gericht seine Arbeit auf: Seitdem wurde gegen 161 Personen in Den Haag Anklage erhoben, um Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien international zu ahnden. Die Prozesse dauern meist mehrere Jahre. Bislang wurden 69 Angeklagte verurteilt und 18 freigesprochen. Gegen 28 Angeklagte laufen noch Verfahren, unter anderem gegen zwei frühere hohe serbische Funktionäre: den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic und den Ex-General Ratko Mladic. Auch der ehemalige jugoslawische Staatspräsident Slobodan Milosevic musste sich vor den Richtern in Den Haag verantworten. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht, denn er starb 2006 in seiner Untersuchungszelle an einem Herzinfarkt.
Dabei geht es um mehrere Kategorien von Straftaten: Verletzungen der Genfer Konventionen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Die Gesichter des Krieges
Nur Personen können von dem Tribunal zur Verantwortung gezogen werden, nicht Staaten und Institutionen. Während des Prozesses sind die Angeklagten in einer eigens dafür eingerichteten Untersuchungshaftanstalt in Den Haag untergebracht. Nach einem rechtskräftigen Urteil wird die Strafe in einem der 17 Länder verbüßt, die sich bereit erklärt haben, den Strafvollzug zu übernehmen - dazu gehört auch Deutschland. Die Höchststrafe des Gerichts ist eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Gericht besteht aus drei Strafkammern und einer Berufungskammer. 18 ständige Richter und weitere 12 sogenannte Ad-litem-Richter zur Verstärkung für einzelne Prozesse werden aus aller Welt berufen.
Endspurt für das Tribunal
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien finanziert sich teils durch die Vereinten Nationen, teils durch Spenden von Staaten und überstaatlichen Organisationen - zum Beispiel der Europäischen Kommission.
Das Jugoslawien-Tribunal - nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof, der ebenfalls seinen Sitz in Den Haag hat, jedoch keine UN-Einrichtung ist - soll voraussichtlich 2016 seine Arbeit einstellen. Am 1. Juli 2012 hat der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe IRMCT (International Residual Mechanism for Criminal Tribunals) als Rechtsnachfolger für die beiden internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda seine Arbeit aufgenommen. Der internationale Strafgerichtshof für Ruanda wurde im November 1994 vom UN-Sicherheitsrat gegründet, um den Völkermord in Ruanda juristisch aufzuarbeiten.