Hohe Erwartungen
2. Dezember 2008Bis aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbindliche Vertragswerke mit völkerrechtlichem Charakter wurden, vergingen viele Jahre. Der Kalte Krieg zwischen Ost und West, sowie die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den Industrieländern einerseits und den Entwicklungsländern anderseits blockierten lange eine Einigung der Staatengemeinschaft bei diesem wichtigen Thema. Erst 1966 gelang der Durchbruch mit dem Zivilpakt (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte) und dem Sozialpakt (Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte). Bis jedoch eine ausreichende Anzahl Staaten die Pakte ratifiziert hatten, vergingen dann nochmal zehn Jahre.
Was haben die Staaten konkret gegen Diskriminierung getan?
Inzwischen gibt es insgesamt neun Basisvertragswerke der Vereinten Nationen, die von den so genannten Vertragsausschüssen mit Hilfe des Staatenberichtsverfahrens auf ihre Einhaltung überprüft werden. Alle drei bis fünf Jahre müssen die Staaten, die das jeweilige Abkommen unterzeichnet haben, Rechenschaft über die nationale Menschenrechtspolitik ablegen. Dabei müssen sie unter anderem darlegen, was sie konkret zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung oder der Diskriminierung von Frauen getan haben. Auch über ihren Beitrag zur Verwirklichung der politischen und bürgerlichen Rechte oder den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten müssen sie Rechenschaft ablegen, je nachdem, welchen Verträgen die Staaten beigetreten sind.
Beschämung und Schuldzuweisung
Im Dialog mit den Regierungen werden diese Staatenberichte geprüft und zusammen mit entsprechenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen auch veröffentlicht. Genau darin liegt die Chance für eine Verbesserung der Lage: öffentliche Kritik soll die Regierung des jeweiligen Landes in Bewegung setzen: Das Prinzip des "shame and blame" - der Beschämung und Schuldzuweisung - ist aber praktisch die einzige Einwirkungsmöglichkeit der Ausschüsse. Die aber tendiert gegenüber manchen Staaten gegen Null, weil diese aus mangelndem politischen Willen oder schlicht aus Schlamperei den Bericht überhaupt nicht oder aber verspätet einreichen.
Einzelpersonen: Erst den nationalen Rechtsweg ausnutzen
Die, wenn überhaupt, zurückhaltende Selbstkritik in solchen Berichten nützt den Staaten inzwischen nur noch wenig. Wenn engagierte Nichtregierungsorganisationen einen so genannten Schattenbericht erstellen, bekommt der Ausschuss zusätzliche kritische Informationen zur Menschenrechtsbilanz des jeweiligen Landes. Auch einzelne Personen können sich an den Ausschuss wenden, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Voraussetzung ist jedoch: sie haben zuvor den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft. Lediglich die Kinderrechtskonvention und der Sozialpakt verfügen bisher über kein solches Individualbeschwerdeverfahren. Das soll sich jetzt allerdings ändern.
Immer neue Instrumente zur Kontrolle gesucht
Der Menschenrechtsrat und seine derzeit 34 Sonderberichterstatter zu Themen wie Folter oder einzelnen Staaten wie etwa dem Sudan, haben zusätzlich die Aufgabe, neue Menschenrechtsinstrumente auszuarbeiten und die Lage der Menschenrechte weltweit zu beobachten.
Ziel: Gesamte menschenrechtliche Lage regelmäßig darlegen
Eine der entscheidenden Neuerungen in diesem Gremium ist die Einführung eines weltweiten periodischen Überprüfungsverfahrens. Alle UN-Staaten müssen in Zukunft regelmäßig die gesamte menschenrechtliche Situation in ihrem Land offenlegen. Prüfkritererien sind dann unter anderem die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Mit diesem Verfahren sind hohe Erwartungen an eine Verbesserung der Menschenrechte rund um den Globus verbunden.