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Lissabon-Vertrag

Stephanie Josst11. Februar 2009

Die Neuausrichtung der EU war fest beschlossen, als im Dezember 2007 alle 27 Mitgliedsstaaten den Vertrag von Lissabon unterzeichneten. Irlands "Nein" war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Die EU-Flaggen (Quelle: AP)
Die Flaggen der 27 EU-Mitgliedstaaten wehten während der Vertragsunterzeichnung in LissabonBild: AP

Der Vertrag von Lissabon soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtsgrundlage geben. Nach zähen Verhandlungen erzielten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 19. Oktober 2007 Einigkeit über das neue Vertragswerk.

Am 13. Dezember unterzeichneten alle 27 Mitgliedsstaaten feierlich den "Vertrag von Lissabon". Als Ersatz für die im Jahr 2005 gescheiterte EU-Verfassung soll der Reformvertrag die Europäische Union mit 27 Mitgliedern handlungsfähig halten.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel war die Vertrags-Unterzeichnung ein wichtiger Tag für EuropaBild: AP

Nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten sollte der Reformvertrag eigentlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Doch das Datum war zu vorschnell angesetzt. Die Iren machten mit ihrem "No" in der Abstimmung am 12. Juni alle Hoffnungen auf eine schnelle Umsetzung zunichte. 53,4 Prozent der Bevölkerung stimmte gegen den Vertrag, nur 46,6 Prozent waren dafür. Damit fiel Europa erneut in eine politische Krise.

Im Folgenden das Wichtigste des Regelwerks in Kürze.

Mehrheitsentscheidungen

Beschlüsse sollen künftig erleichtert werden, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Vor allem bei der polizeilichen und in der Justiz-Zusammenarbeit soll nun eine qualifizierte Mehrheit reichen. Anders bei der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik: Dort gilt weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit. Auch Regelungen in EU-Verträgen dürfen nur auf diese Weise geändert werden.


Außenpolitik

Die EU erhält einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik", der aufgrund der Gegenwehr Großbritanniens nicht "Außenminister" heißen darf. Sein Amt bündelt die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars. Bisher haben der Spanier Javier Solana und die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner diese Posten inne.

EU-Parlament

Das Europäische Parlament soll nur noch 751 statt bisher 785 Sitze umfassen. Außerdem bekommt das Parlament mehr Entscheidungsgewalt: Es beschließt künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt.

Mitgliedschaft in der EU

Wer der EU beitreten möchte, muss sich zu den Werten der EU bekennen. Erstmalig würde mit dem Vertrag auch die Möglichkeit bestehen, die Gemeinschaft freiwillig wieder zu verlassen. Ausgetretenen EU-Mitgliedern soll jedoch die Chance eingeräumt werden, einen neuen Beitrittsantrag zu stellen.