Stichwort: Die EZB und das Eurosystem
2. März 2006Ziel
Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist nach Angaben der EZB die Gewährleistung der Preisstabilität, das heißt, den Wert des Euro zu sichern. Soweit dies ohne Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, soll das Eurosystem auch die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unterstützen. Das Eurosystem handelt dabei stets im Einklang mit den Grundsätzen einer offenen Marktwirtschaft.
Aufgaben
Als grundlegenden EZB-Aufgaben sieht das Eurosystem: die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Gremien
Entscheidungen werden im Eurosystem zentral von den Beschlussorganen der EZB, dem EZB-Rat und dem Direktorium, getroffen. So lange es Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben, besteht der Erweiterte Rat als drittes Beschlussorgan.
Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidenten der NZB der Mitgliedstaaten, für die keine Ausnahmeregelung gilt, das heißt derjenigen Länder, die den Euro eingeführt haben.
Das Direktorium besteht nach EZB-Angaben aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die alle aus einem Kreis von in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten ausgewählt wurden. Sie werden einvernehmlich durch die Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt. Sie hören dazu vorher das Europäische Parlament an.
Darüber hinaus gibt es den so genannten Erweiterten Rat. Er besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der NZB aller 15 Mitgliedstaaten. Der Erweiterte Rat berät beispielsweise die EZB, erhebt statistische Daten, erstellt Jahresberichte der EZB, arbeitet an Regelungen, mit denen das Rechnungswesen und die Berichterstattung über die von den NZB durchgeführten Geschäfte vereinfacht werden.
Unabhängigkeit
Wichtig: Das Eurosystem ist unabhängig. Es ist nicht an Weisungen der Regierungen der Euro-Staaten gebunden. Sie sind auch gehalten, die Mitglieder der Beschluss-Organe nicht zu beeinflussen. (mas/wga)