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Stichwort: AKP-Verbot

Anna Kuhn-Osius28. Juli 2008

Das türkische Verfassungsgericht berät ab Montag (28.07.2008) über ein mögliches Verbot der Regierungspartei AKP. Mit einem Urteil wird in den nächsten Tagen gerechnet.

Türkische Demonstrantinnen gegen ein Verbot der AKP. Quelle: dpa
Türkische Muslima demonstrieren gegen das geplante Verbot der AKPBild: picture-alliance/dpa

AKP heißt eigentlich "Adalet ve Kalkinma Partisi", zu deutsch: "Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung". Die Partei wurde vor sieben Jahren gegründet - vom heutigen Ministerpräsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdogan. "Alles für die Türkei" lautet ihr Wahlspruch, die Partei gilt als islamisch-konservativ und wirtschaftsliberal. Mit 340 Abgeordneten ist die AKP zurzeit die stärkste Fraktion im türkischen Parlament.

Umso brisanter ist das Bestreben in der Türkei, die Partei zu verbieten. Im März 2008 beantragte der türkische Generalstaatsanwalt ein Verbotsverfahren gegen die AKP. Außerdem forderte er ein Politikverbot für 71 AKP-Anhänger, darunter den amtierenden Präsidenten Gül und Ministerpräsidenten Erdogan. Die Begründung des Generalstaatsanwaltes: Die AKP stünde im Zentrum "verfassungswidriger Aktivitäten" gegen den säkularen Staat. Die Türkei vertritt in ihrer Verfassung eine strenge Trennung von Religion und Staat. Islamische Religionsausübung ist in Behörden, Universitäten und Schulen streng verboten. Nach Aussage des Generalstaatsanwaltes wolle die AKP diesen Grundsatz unterwandern.

Die Partei von Ministerpräsident Erdogan soll verboten werdenBild: AP

Politik pro Europa

Dabei hatte die praktische AKP-Politik der letzten Jahre die Befürchtungen nicht bestätigt: Die AKP erkannte den türkischen Laizismus an, respektierte die Meinungsfreiheit, förderte die offene Marktwirtschaft. Das Hauptziel der AKP: Die Türkei soll der EU beitreten. Dafür änderte die AKP weitreichende Gesetze: Die Todesstrafe wurde abgeschafft, die kurdische Sprache erlaubt, Konflikte mit Griechenland und Zypern entschärft. Die AKP gibt sich proeuropäisch und proamerikanisch. Nur 2004 wollte sie Ehebruch per Gesetz unter Strafe stellen, zog aber das Vorhaben nach Protesten aus Bevölkerung zurück. Auch mit dem Ziel, das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten abzuschaffen, damit auch religiöse Frauen studieren können, war die AKP nicht erfolgreich: Das Vorhaben sei ein Angriff auf laizistischen Wesensgehalt der Verfassung, sagte das Verfassungsgericht und pfiff die AKP zurück.

Erdrutschsiege

Wahlkampf in der Türkei für die AKP. Das Resultat: Absolute Regierungs-MehrheitBild: AP

Die AKP feiert in der Türkei seit ihrer Gründung einen Erdrutschsieg nach dem anderen. Nach dem ersten Wahlsieg 2002 übernahm zunächst Edogans Stellvertreter Abdullah Gül für ein Jahr das Amt des Ministerpräsidenten. Erdogan durfte nicht: Er war wegen einer islamistischen Äußerung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und hatte Politikverbot. Aber sein Freund und neuer Ministerpräsident Gül änderte schnell die Verfassung: Erdogan zog 2003 als Güls Nachfolger ins Parlament ein. Dort erhielt die AKP bei der letzten Parlamentswahl fast 47 Prozent der Stimmen und hat dadurch nach wie vor die absolute Mehrheit. Gül selbst ist seit 2007 Präsident der Türkei. Damit ist die türkische Regierungsmacht voll in der Hand der AKP.

Erbitterter Machtkampf

Die von der AKP geplante Aufhebung des Kopftuchverbots löste landesweite Proteste ausBild: picture-alliance/ dpa

Das passt ihren Kontrahenten nicht, den Kemalisten. Die Oppositionspartei beruft sich auf den Staatsgründer Atatürk und ist streng laizistisch. Während die AKP die Regierung stellt, sind die türkische Justiz, Bürokratie und Teile des Militärs von strengen Kemalisten besetzt. In ihrem erbitterten Streit schrecken die Parteien vor einer Demontage der wichtigsten staatlichen Institutionen und der Verfassung nicht zurück. Ihr Machtkampf gefährdet schon seit Jahren die Funktionsfähigkeit der türkischen Demokratie. Der Antrag, die AKP zu verbieten, ist nach Expertenmeinung der klare Versuch der Opposition, wieder an die Macht zu kommen - mithilfe ihrer Unterstützer im Verfassungsgericht.

Drohender Erfolg

Die Opposition könnte erfolgreich sein: Wenn sieben der elf Verfassungsrichter dafür sind, wird die AKP verboten. Acht der Richter wurden vom Vorgänger Güls, einem Gegner der AKP, berufen. Ihre Position dürfte klar sein. Die meisten Beobachter erwarten daher, dass das Verfassungsgericht die AKP in den kommenden Wochen auflösen wird.

Und das, obwohl sich am 16.Juli der Berichterstatter des Verfassungsgerichts zu Wort meldete. In einem Gutachten erklärte er: Ein Verbot der AKP sei nicht nötig. Jedoch: Dieser Bericht ist für die türkischen Richter nicht bindend, sondern gilt nur als Entscheidungshilfe. In der Vergangenheit hat sich das Verfassungsgericht schon mehrfach über Empfehlungen der Berichterstatter hinweggesetzt.

Kritik aus dem Ausland

Die Türkei will in die EU - mit einer so instabilen Demokratie wird das schwierigBild: dpa - Bildfunk

Ministerpräsident Erdogan kritisierte das Verbotsverfahren scharf: Es sei "ein Angriff auf das Volk und die türkische Demokratie."

Auch aus Deutschland kam Kritik: Der stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Thomas Steg, erklärte, die AKP sei eindeutig eine demokratische Partei. Sie sei aus freien, fairen und demokratischen Parlamentswahlen hervorgegangen. Das Vorgehen des Generalstaatsanwaltes richte sich damit auch gegen den Willen des türkischen Volkes. EU-Erweiterungs-Kommissar Olli Rehn forderte die türkische Justiz auf, Respekt vor demokratischen Prinzipien zu zeigen. Nach EU-Standards dürfte eine Partei sowieso nur verboten werden, wenn sie Gewalt zur Änderung politischer Verhältnisse anwendet.

In Erwartung eines bald möglichen Verbotes ist ein hochrangiges Gründungsmitglied der AKP bereits im Juli aus der Partei ausgetreten. Es wird erwartet, dass er eine neue Partei gründet, sollte die AKP verboten werden. Was dann allerdings gegen das mögliche Politikverbot von Ministerpräsident Erdogan und Präsident Gül gemacht wird, ist unklar. Vielleicht wird im Machtkampf einfach wieder einmal die Verfassung geändert.

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