Streit um die Sicherungsverwahrung # 12.08.2010 # Politik direkt
06:20
Markus Kopplin13. August 2010
Hinter Gittern bleiben müssen, obwohl die Strafe längst abgesessen ist. In Deutschland war das bislang bei schlimmsten Gewalt- oder Sexualtätern möglich. Doch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verstößt Deutschland damit gegen die europäische Menschenrechtskonvention.