Bald Pauschalgebühr für Handys?
3. März 2014Verwertungsgesellschaften wahren die Rechte von Musikern, Komponisten, Autoren und anderen Künstlern. Eine dieser Gesellschaften in Deutschland ist die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Sie fordert jetzt mehrere hundert Millionen Euro als Urheberrechtsabgabe für Smartphones.
Der Zusammenschluss der deutschen Verwertungsgesellschaften will von führenden Handyherstellern wie Apple, Samsung und Nokia Gebühren von 12 bis maximal 36 Euro pro verkauftem Handy. Die Höhe der Abgabe hängt von der Speicherkapazität des Handys ab und davon, ob das Gerät einen Touchscreen besitzt.
In einer Stellungnahme auf ihrer Webseite erläutert die ZPÜ die Forderung. Mobiltelefone würden für das private Kopieren von Musik- und Filmwerken, aber auch von Texten und Bildern genutzt, erläutert die Zentralstelle. "Dies ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt, die Schöpfer geschützter Werke, die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten, haben jedoch dafür einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung."
Notfalls auch mit Klage
Derartige Vergütungen wurden eingeführt, als Tonbandgeräte es erstmals erlaubten, Musik zu kopieren. Heutzutage zahlen Hersteller von Kopierern, Festplattenspeichern und CD-Brennern Flatrate-Gebühren an die ZPÜ, die das Geld wiederum unter den Gesellschaftern verteilt.
Diese Gebühr möchte die ZPÜ jetzt auf Smartphones ausdehnen. Das sei den betroffenen Unternehmen seit Jahren bekannt, schreibt die Organisation auf ihrer Website. "Diese haben jedoch bislang die Vergütungspflicht von Mobiltelefonen schon dem Grunde nach bestritten und Verhandlungen über eine angemessene Vergütung mit der ZPÜ abgelehnt."
Um eine Verjährung zu verhindern, sehe sich die ZPÜ gezwungen, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, heißt es. Es gehe nicht darum, Handy-Konzernen zu drohen, sondern "im Gegenteil um den Versuch, gemeinsam mit den Herstellern auf dem Verhandlungsweg eine sachgerechte Lösung zu finden."
Die ZPÜ sehe sich zu diesem Schritt ermutigt, weil sie sich vor nur wenigen Wochen mit mehreren Unternehmen über die Höhe einer angemessenen Vergütung für PCs - 13 Euro pro Computer- habe einigen können.
Der Kunde zahlt
Die Rechtstreitigkeiten könnten sich noch über Jahre hinziehen. Sollte die ZPÜ allerdings gewinnen, könnten die Preise für Smartphones in Deutschland steigen - die Hersteller werden die Abgaben vermutlich an den Kunden weiterreichen.
So geschehen 2012, als die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Vergütung für USB-Sticks und Speicherkarten je nach Speicherkapazität von 10 Cent auf bis zu zwei Euro erhöhte. Die GEMA nimmt als Mitglied der ZPÜ die Rechte von Musikern und Komponisten wahr.
Seit Jahren streitet die GEMA mit YouTube um Lizenzabkommen für Musik in Videos, bisher allerdings erfolglos. Daher sind viele YouTube-Videos für User mit einer deutschen IP-Adresse gesperrt.
Laut Datenjournalisten von Opendatacity waren im Jahr 2013 in Deutschland 615 der 1000 beliebtesten Videos blockiert, gefolgt von 152 in Südsudan.
Sperrtafeln rechtswidrig
Wenn jemand von einem deutschen PC auf ein YouTube-Video zugreifen wollte, das möglicherweise urheberrechtsgeschütztes Material enthält, zeigte YouTube bisher eine Sperrtafel. Sie lautete: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Nach Auffassung der GEMA erweckten diese Tafeln den Eindruck, die GEMA selbst sperre die Videos. Dies sei falsch. Das Landgericht München gab der Unterlassungsklage der GEMA am vergangenen Dienstag (25.02.2014) statt: Die Sperrtafeln böten "eine absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema", fanden die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, YouTube-Besitzer Google kann noch in Berufung gehen. Aber selbst wenn nicht: Das bedeutet nicht, dass YouTube in Zukunft die blockierten Videos zeigen wird. Sie müssen lediglich die Tafel so ändern, dass die GEMA nicht weiterhin in dieser Art und Weise erwähnt wird.
User, die in Deutschland gesperrte YouTube-Inhalte von einem deutschen PC aus sehen wollen, können Proxy-Server in anderen Ländern benutzen. Diese haben keine deutsche IP-Adresse, daher wird die Anfrage nicht blockiert. Es gibt sogar spezielle Webseiten, die Usern dabei helfen, auf geblockte YouTube-Inhalte zuzugreifen.
Einbetten von YouTube-Videos demnächst kostenpflichtig?
In Zukunft könnte die GEMA vielleicht auch Geld von Webseitenbesitzern verlangen, die YouTube-Videos auf ihre Seite einbetten.
Im Gegensatz zu Links wird bei einem eingebetteten Video nicht klar, dass der Inhalt von einer anderen Webseite stammt. Daher, so die Ansicht der GEMA, handele es sich um eine andere Nutzungsart und erfordere damit eine Lizenzierung. Ob dem tatsächlich so ist, muss jetzt der europäische Gerichtshof entscheiden.
Der Kölner Medienrechtsexperte Otto Freiherr Grote glaubt allerdings nicht, dass es zu einer Ja-oder-Nein-Entscheidung kommen werde, sagte er DW: "Das hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel muss man unterscheiden, ob ein Video zu einem gewerblichen Zweck eingebunden wird oder auf einer privaten Seite." Allerdings mahnt er beispielsweise Blogger, in Zukunft besonders vorsichtig zu sein: "Man sollte es möglichst als Einbettung deutlich machen. Außerdem muss man besonders darauf achten, ob das Video auf legale Weise bei YouTube gelandet ist."