Streit um Medienreform in Bosnien-Herzegowina geht weiter
28. Juli 2005Das Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina hat die Klage gegen das neue öffentlich-rechtliche Rundfunkgesetz als unbegründet zurückgewiesen. Geklagt hatten die kroatischen Abgeordneten im bosnisch-herzegowinischen Parlament, weil sie die vitalen Interessen der Kroaten in Bosnien-Herzegowina gefährdet sahen und daher die Einführung einen Fernsehkanals in Kroatisch forderten. Das Gesetz konnte seinerzeit nur gebilligt werden, da die Kroaten überstimmt wurden, allerdings zogen sie als Reaktion darauf vor Gericht. Der kroatische Präsident der Präsidentschaft von Bosnien-Herzegowina, Ivo Miro Jovic, kündigte an, dass er alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werde, damit in Bosnien-Herzegowina ein Fernsehkanal in Kroatisch gegründet werde. Er schloss dabei die Möglichkeit nicht aus, bis zur UN zu ziehen.
Zu kostspielige Angelegenheit
Dass die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft tritt, ist aber eine der Voraussetzungen der EU, um die so genannte Machbarkeitsstudie für eine Annäherung an die Union auszuarbeiten. Milan Trivic, einem der Direktoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Bosnien-Herzegowina, zufolge ist das Inkrafttreten des neuen Rundfunkgesetzes nicht nur wegen der EU erforderlich, sondern auch, weil seiner Meinung nach der Staat auf diese Weise eine solide Grundlage für die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhielte. „Ich meine, dass sich mit der Annahme des Gesetzes der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Übereinstimmung mit den Prinzipien entwickeln wird, die eine Gleichheit aller gewährleisten. Das Fernsehen soll eine öffentlich-rechtliche Leistung für alle sein, und nicht für irgendwelche bestimmten Gruppen oder Individuen." Die Einrichtung von drei Kanälen in drei Sprachen sei ein kostspieliges Projekt, dass Bosnien-Herzegowina sich im Augenblick nicht leisten könne, so Trivic.
Identität und Sprache
Der Vorsitzende des Oberhauses des bosnisch-herzegowinischen Parlaments, Velimir Jukic, hingegen befürwortet die Einführung eines Fernsehkanals in Kroatisch und begründet es wie folgt: „Es handelt sich um ein völlig europäisches Prinzip und steht meiner Meinung nach in Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dass nicht nur das kroatische Volk in Bosnien und Herzegowina, sondern auch die anderen konstitutiven Völker eine Gelegenheit bekommen, ihre Interessen zu befriedigen - in Bezug auf ihre Sprache, Kultur und all das, was die Identität eines Volkes ausmacht."
Azer Slanjankic
DW-RADIO/Bosnisch, 27.7.2005, Fokus Ost-Südost