Die EU-Kommission leitet ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland ein. Es geht um Energierabatte für Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen. Diese müssen bisher nur eine minimale Zusatzabgabe für die Förderung von Ökostrom leisten, sind also teilweise von der so genannten EEG-Umlage befreit. Das hält Wettbewerbskommissar Almunia für unzulässig.