Studie: Diskriminierung in Deutschland ist Massenphänomen
10. März 2026
Fast jeder achte Mensch, der in Deutschland lebt, hat im Jahr 2022 mindestens einmal Diskriminierung erfahren. Das ist das Ergebnis der Studie "Wie Deutschland Diskriminierung erlebt", die die Beauftragte der Bundesregierung gegen Diskriminierung, Ferda Ataman, in Berlin vorgestellt hat. Mit anderen Worten: Neun Millionen Menschen in Deutschland wissen, wie es ist, wegen äußerer Merkmale benachteiligt zu werden.
"Eine wie Sie hat hier geklaut"
Wie sich das dann anfühlt, zeigen einzelne Beispiele besser als Zahlen. Ferda Atman berichtet an diesem Dienstag in Berlin von Sarah, einer Schwarzen Frau, die sich an Ataman wandte: "Beim Einkaufen im Supermarkt ist eine Mitarbeiterin zu ihr gekommen und hat plötzlich ihren Kinderwagen durchsucht. Kein Bitte um Erlaubnis, keine Rücksicht auf das Kind im Kinderwagen. Kein erkennbarer Anlass, warum sie den Kinderwagen durchsucht. Auf die Frage, was das soll, rechtfertigt sich die Mitarbeiterin mit dem Satz: Sorry, aber so eine wie Sie hat erst neulich hier geklaut."
"Diskriminierung ist in Deutschland kein Einzelfall"
Viele solcher Fälle wie der von Sarah sind eingeflossen in die Studie, die das deutsche "Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung" vorgelegt hat. Die Forschenden haben darin Zahlen aus dem umfassenden, repräsentativen sozio-ökonomischen Panel von 2022 genutzt, einer Umfrage zu einer Vielzahl von gesellschaftlichen Fragen, an der etwa 30.000 Menschen teilnahmen.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Ferda Ataman fasst zusammen: "Diskriminierung ist in Deutschland kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen. Benachteiligung findet nicht am Rand der Gesellschaft statt, sondern mittendrin. Am Arbeitsplatz, in der Schule, bei der Wohnungssuche, beim Einkaufen." So wie bei der Mutter Sarah im Supermarkt.
Die Hälfte der Betroffenen geht nicht gegen Benachteiligungen vor
Dabei sind Benachteiligungen aufgrund der meisten äußeren Merkmale nach dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (kurz AGG), das es seit 20 Jahren gibt, verboten. Aber das hilft den Betroffenen wenig. Und das wissen sie. Deswegen haben laut Studie mehr als die Hälfte der Befragten gegen eine erlittene Benachteiligung nichts unternommen.
Immerhin haben rund 30 Prozent der Betroffenen die Person, von der die Benachteiligung ausging, direkt und offen angesprochen. Aber nur drei Prozent haben rechtliche Schritte unternommen.
Zur letzten, kleinen Gruppe gehört Humaira Waseem, in Deutschland geboren, Lehrerin und Mutter zweier Kinder. Für die Suche nach einer Wohnung beauftragte sie einen Makler und wurde abgelehnt. Sie versuchte es unter einem anderen Namen und erhielt einen Besichtigungstermin. Sie verklagte deshalb den Makler und hatte am Ende Erfolg. Der Bundesgerichthof in Karlsruhe urteilte: Waseem steht eine Entschädigung von 3000 Euro zu, auf Grundlage des AGG.
Das Beispiel zeigt: Benachteiligungen etwa wegen des Namens können erhebliche Folgen haben, etwa indem sie Probleme bei der Wohnungssuche verursachen. Ferda Ataman betont: "Diskriminierung hat negative Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt, am gesellschaftlichen Leben, auf die Gesundheit, das Wohlbefinden, das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verbundenheit mit Deutschland."
Hauptanlass für Diskriminierungen: Herkunft und rassistische Vorurteile
Aber was glauben die Betroffenen selbst, warum sie diskriminiert werden? Auch darüber gibt die Studie Auskunft. Die größte Gruppe bilden mit 42 Prozent Menschen, die sich wegen ihrer Herkunft und wegen rassistischer Vorurteile benachteiligt fühlen. Fast 24 Prozent fühlen sich wegen ihres Geschlechts unfair behandelt, das sind zumeist Frauen.
Auch das Alter, die religiöse Orientierung oder eine Krankheit sind Gründe, zurückgesetzt zu werden. Aber die stärkste Gruppe bilden bei dieser Frage Menschen, die sich wegen ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe benachteiligt fühlen.
Ferda Ataman geht davon aus, dass die aktuellen Fälle von Benachteiligungen eher zugenommen haben. Denn die für 2022 erhobenen Zahlen stammen aus der Zeit der Corona-Pandemie. Viele Behörden waren nicht erreichbar, kaum jemand suchte eine Wohnung, kaum jemand wechselte den Arbeitsplatz.
Ferda Ataman sieht in Deutschland hohen Nachholbedarf
Aktuell will Ataman nun erreichen, dass auch Merkmale wie die Staatsangehörigkeit künftig zu den Merkmalen gehören, die nach dem AGG eine Diskriminierung verbieten. Sie berichtet, dass Deutschland beim Kampf gegen die Diskriminierung erheblichen Nachholbedarf habe.
In Belgien etwa bieten die Behörden Betroffenen auch rechtlichen Schutz an, Atamans Behörde dagegen darf nur beratend tätig werden. Vor allem in englischsprachigen Ländern und in Skandinavien sei die Alltags-Diskriminierung geringer als in Deutschland, stellt Ataman fest.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine unabhängige Stelle im deutschen Bundesministerium für Bildung, Ferda Ataman ist seit 2022 die Beauftrage der Regierung.