1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Syrer auf der Flucht - Zahlen und Fakten

Katharina Kurtz/Lukas Roschka/Friederike Seeger20. Februar 2014

Wohin fliehen die Syrer? Was ist der Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Kontingentflüchtling. Die DW gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Flüchtlinge auf Autoladefläche (Photo: Reuters)
Bild: Reuters

Wie viele Syrer sind auf der Flucht?

Syrien hat ungefähr 22,5 Millionen Einwohner. Davon ist infolge des Bürgerkriegs, der im Frühjahr 2011 begonnen hat, nahezu ein Drittel auf der Flucht. Nach Schätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) befinden sich mehr als zwei Millionen Menschen im Ausland, weitere viereinhalb Millionen innerhalb Syriens, in den bisher von Kämpfen verschonten Regionen.

Wer nimmt syrische Flüchtlinge auf?

Der Großteil der ins Ausland geflohenen Syrer hält sich in den Nachbarstaaten auf. Die größte Last trägt der Libanon: Das Land mit seinen viereinhalb Millionen Einwohnern beherbergt inzwischen knapp eine Million Syrer in Flüchtlingslagern. Ebenfalls große Gruppen befinden sich in der Türkei und Jordanien.

Vor allem zur Entlastung des Libanon haben sich diverse EU-Staaten zur Aufnahme fester Kontingente syrischer Flüchtlinge verpflichtet. Nicht alle Staaten der Europäischen Union beteiligen sich an dieser Aktion. Deutschland als bevölkerungsreichster EU-Staat hat sich im Mai 2013 zur Aufnahme von 5.000 Flüchtlingen verpflichtet. Im Dezember wurde die Zahl dann auf insgesamt 10.000 erhöht. Das sei jedoch noch immer viel zu wenig, kritisieren Menschenrechtsorganisationen. Bisher sind erst rund 3.300 Kontingentflüchtlinge nach Deutschland eingereist.

Neben den Kontingentflüchtlingen, die organisiert von der Bundesregierung in Flugzeugen nach Deutschland gebracht werden, kommen täglich syrische Flüchtlinge auf eigene Faust hierher. Sie müssen dann in Deutschland einen Asylantrag stellen, um bis auf weiteres im Land bleiben zu können. Allein im Monat Januar haben 1.637 Syrer diesen Weg beschritten. Die absoluten Zahlen relativieren sich mit Blick auf die Einwohnerzahl Deutschlands: Hier kommen auf 10.000 Einwohner derzeit rund zwei syrische Asylbewerber. Spitzenreiter in Europa ist Schweden, dort kommen rund 24 syrische Asylbewerber auf 10.000 Einwohner.

Wie werden Flüchtlinge in Deutschland verteilt?

Kommen Menschen nach Deutschland und bitten um Asyl, werden sie zuerst in eine sogenannte "Erstaufnahmeeinrichtung" geschickt. Danach müssen sie noch zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das ist die Institution, die entscheidet, ob ein Asylantrag genehmigt wird, oder der Antragsteller Deutschland wieder verlassen muss.

Bei ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung stellen die Asylsuchenden den Asylantrag. Der Aufenthalt dort dauert normalerweise maximal drei Monate. Anschließend werden die Asylbewerber nach festen Quoten auf die Bundesländer verteilt. Diese richten sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel", der schon seit über 60 Jahren unter anderem die Verteilung von Asylbewerbern regelt. Der Königsteiner Schlüssel wird jedes Jahr neu auf Grundlage von Steueraufkommen und Bevölkerungszahl der Bundesländer berechnet.

Auch die Bundesländer sorgen innerhalb ihrer Grenzen wiederum für eine gleichmäßige Verteilung. In Bayern kommen zum Beispiel 33,9 Prozent im Regierungsbezirk Oberbayern unter. Dort gibt es wiederum für jede Stadt und jeden Landkreis eine eigene Quote.

Die Kontingentflüchtlinge werden ebenfalls nach dem Königsteiner Schlüssel auf Deutschland verteilt. Konkret bedeutet das: Von den 10.000 syrischen Kontingentflüchtlingen kommen zum Beispiel rund 2.120 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen, 1.540 nach Bayern und 520 nach Sachsen.

Was ist der Unterschied zwischen Kontingentflüchtlingen und Asylsuchenden?

Die sogenannten Kontingentflüchtlinge sind auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland. Daher erhalten sie nach ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für zwei Jahre. Sie müssen nicht das Asylverfahren mit allen seinen Einschränkungen durchlaufen. Die Kontingentflüchtlinge müssen sich in den Flüchtlingslagern im Libanon bewerben und werden dort nach bestimmten Kriterien ausgewählt: Sie müssen zum Beispiel aufgrund von Krankheit besonders schutzbedürftig sein, oder bereits Verwandte in Deutschland haben.

Syrische Flüchtlinge, die auf eigene Faust nach Deutschland reisen, können sich nicht nachträglich hier als Kontingentflüchtling bewerben. Ihnen bleibt kein anderer Weg, als Asyl zu beantragen und dann abzuwarten. Doch im Moment bekommt fast jeder von ihnen Asyl gewährt. Im Januar 2014 lag die Anerkennungsquote bei rund 90 Prozent.

Welche Rechte haben Asylbewerber?

Das deutsche Recht regelt sehr genau, was ein Asylbewerber darf und was nicht. Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylbewerber entweder in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht. Die deutschen Bundesländer regeln das unterschiedlich. Jedem Asylbewerber müssen in der Unterkunft mindestens 6,5 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Hilfsorganisationen kritisieren die Sammelunterkünfte, da sie zum Teil in ehemaligen, eingezäunten Kasernen liegen und oft keine Anbindung an den Nahverkehr haben.

Kein leichter Weg für Flüchtlinge: Eingang der Sammelunterkunft in der BayernkaserneBild: DW/T.Elias-Hasse

Die sogenannte Residenzpflicht bestimmt, dass sich die Asylbewerber nur in einem bestimmten Umkreis zu ihrer Unterkunft bewegen dürfen. Für tägliche Bedürfnisse wie zum Beispiel Essen bekommen die Asylbewerber entweder Lebensmittelpakete, Wertgutscheine für bestimmte Läden oder Bargeld. Asylbewerber dürfen im ersten Jahr nicht arbeiten. Auch danach ist die Arbeitsaufnahme schwierig, weil sie anderen Arbeitnehmern – zum Beispiel Deutschen, EU-Ausländern oder anerkannten Flüchtlingen – den Vortritt lassen müssen.

Welche Rechte haben Kontingentflüchtlinge aus Syrien?

Anders als Asylbewerber dürfen Kontingentflüchtlinge sofort arbeiten. Wenn sie keine Arbeit finden, haben sie Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung, genau wie deutsche Bürger. Außerdem dürfen sie einen Integrationskurs und einen Sprachkurs besuchen. Was die Unterbringung angeht, haben es Kontingentflüchtlinge ebenfalls leichter als Asylbewerber: Ziel ist, dass sie eine eigene Wohnung erhalten und möglichst nicht in Sammelunterkünften leben müssen.

Dürfen Verwandte nach Deutschland geholt werden?

Den Bundesländern ist es gestattet, Verwandte von regulär in Deutschland lebenden Syrern ins Land zu holen. Bisher haben bis auf Bayern alle Bundesländer die dazu nötige Verordnung erlassen. Diese ermöglicht syrischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland, sofern die Verwandten für sämtliche Lebensunterhaltungskosten aufkommen.