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Politik

UN-Plenum soll Sicherheitsrat aushebeln

1. Dezember 2016

Es ist ein dramatischer Appell von mehr als 200 Menschenrechts- und Hilfsorganisationen: Sie rufen die UN-Vollversammlung auf, im Ringen um Frieden in Syrien selbst aktiv zu werden. Doch es gibt Hürden.

Syrien Flüchtlinge in Aleppo
Zivilisten fliehen vor den Angriffen aus einem Stadtviertel Aleppos in ein anderes Bild: picture-alliance/AP Photo

Es ist die aussichtslose Lage und insbesondere die verzweifelte Situation der Menschen in Aleppo, die die Menschenrechtler und andere Vertreter der Zivilgesellschaft laut werden lässt. Sie werfen den 193 Mitgliedstaaten der UN-Vollversammlung vor, in ihrer Verantwortung für die Bevölkerung in Syrien "versagt" zu haben. Die 223 Organisationen, die das Statement unterzeichneten, kritisieren insbesondere die Tatenlosigkeit der Vollversammlung angesichts der Offensive der Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad in der einstigen Handelsmetropole Aleppo.

Resolution aus 1950 als Grundlage

Die Unterzeichner empfehlen der UN-Vollversammlung, sich auf eine Resolution aus dem Jahr 1950 zu beziehen, um unter Umgehung des Weltsicherheitsrats selbst aktiv werden zu können. Die Vollversammlung müsse so rasch wie möglich zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um ein Ende der "unrechtmäßigen Angriffe auf Aleppo und anderswo in Syrien" zu verlangen, heißt es in der Erklärung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) weiter. Auch müsse die Versammlung den ungehinderten Zugang der Hilfsorganisationen zu eingeschlossenen Zivilisten fordern.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Amnesty International, Human Rights Watch, Oxfam, Care International und 63 syrische Organisationen.

Die UN-Vollversammlung bildet allerdings nicht das Machtzentrum der Vereinten Nationen - dies ist vielmehr der aus 15 Mitgliedstaaten bestehende Weltsicherheitsrat. Der Rat trägt laut der UN-Charta die "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit".

Vetos von Russland und China

Beim Thema Syrien ist die Handlungsfähigkeit des Gremiums allerdings durch die Gegensätze unter den fünf Mitgliedern mit Vetorecht gelähmt. Seit Beginn des Syrien-Konflikts im März 2011 konnte sich das höchste UN-Gremium nicht zu entscheidenden Schritten durchringen. Russland, als Verbündeter des syrischen Staatschefs Baschar al-Assad, machte fünf Mal von seinem Vetorecht Gebrauch, China, an der Seite des Kremls und Syriens stehend, vier Mal. Die weiteren Vetostaaten sind Frankreich, Großbritannien und die USA.

Die UN-Vollversammlung hat zwar das Recht, den Weltsicherheitsrat zu umgehen, wenn dieser sich als handlungsunfähig erweist. In der Versammlung aller UN-Mitglieder gibt es kein Vetorecht. Allerdings sind Beschlüsse der Versammlung im Unterschied zu den Resolutionen des Sicherheitsrats völkerrechtlich nicht bindend. Sie könnten aber immerhin zu einem UN-Tribunal führen, in dem Verantwortliche wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden. 

se/rk (dpa, ap, afp)

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