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Syrien: Wahl zum Übergangsparlament im September

28. Juli 2025

Die islamistische Regierung in Syrien will Mitte September Abgeordnete einer "Volksversammlung" wählen lassen. Übergangspräsident al-Schaara hat jedoch ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung des Parlaments.

Ahmed al-Scharaa im März bei einer Ansprache an die Nation am Rednerpult, neben einer syrischen Flagge
Syriens Staatschef Ahmed al-Schaara: Ein Drittel der künftigen Parlamentarier wird er selbst bestimmen Bild: Präsidentschaft Syrien

Die Wahl zur "Volksversammlung" in Syrien soll zwischen dem 15. und 20. September stattfinden, wie der Vorsitzende eines im Juni gebildeten Wahlausschusses, Mohammed Taha al-Ahmad, mitteilte. Das genaue Datum werde vom Verlauf der Vorbereitungen abhängen, meldete die staatliche Nachrichtenagentur SANA unter Berufung auf al-Ahmad. Demnach soll das Parlament in der Hauptstadt Damaskus künftig 210 Mandatsträger haben, 60 mehr als bisher. 140 Abgeordnete würden von regionalen Wahlgremien bestimmt, die restlichen 70 werde der syrische Übergangspräsident Ahmad al-Scharaa ernennen, hieß es. Die islamistische Regierung will nach eigenen Angaben ausländischen Beobachtern die Überwachung der Wahlausschüsse gestatten.

Gebiete außerhalb der Regierungskontrolle - wie die von Kurden gehaltenen Regionen und die zuletzt von Unruhen erschütterte zumeist von Drusen bewohnte Provinz Suwaida - sollen den Angaben zufolge weiterhin Sitze auf der Grundlage ihrer Bevölkerungszahl erhalten. Menschenrechtsorganisationen und Kritiker der Führung in Damaskus beklagten in den vergangenen Monaten, dass die Rechte der Minderheiten in Syrien bei der Neuausrichtung des Landes bislang kaum berücksichtigt würden.

Al-Scharaa hatte im März eine Verfassungserklärung für eine fünfjährige Übergangsperiode unterzeichnet. Diese soll die Gewaltenteilung, Rechte für Frauen und Minderheiten sowie die Presse- und Meinungsfreiheit in Syrien garantieren. Zugleich wird in der Übergangsverfassung festgelegt, dass zunächst allein der Präsident die oberste Exekutivgewalt ausübt.

Abgeordnete für drei Jahre bestimmt

Gemäß dieser Verfassung sollen die Abgeordneten im September zunächst für drei Jahre gewählt werden. Das Übergangsparlament soll für die Gesetzgebung in Syrien zuständig sein, bis eine endgültige Verfassung in Kraft tritt. Auf deren Grundlage sollen dann erneut Wahlen abgehalten werden.

Kämpfer von al-Scharaas islamistischer Miliz HTS und mit ihr verbündete Gruppen hatten am 8. Dezember den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad gestürzt. Die Islamisten lösten das alte Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath auf und setzten die Verfassung von 2012 außer Kraft. Ende Januar wurde al-Scharaa zum Übergangspräsidenten Syriens ernannt.

se/pgr (rtr, dpa, afp)

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