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Tödlicher Rassenwahn: Euthanasie

Marc von Lüpke-Schwarz17. Juli 2013

Am 18. August 1939 wurden Ärzte und Hebammen aufgefordert, alle missgebildeten Kinder den Gesundheitsämtern zu melden. Mit dem Hitler-Befehl vom Oktober begann die Ermordung von mehr als 58.000 Kindern.

Ausstellung zur «Kinder-Euthanasie» in Berlin (Foto: Maurizio Gambarini dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Nationalsozialisten hatten Deutschland im Sommer 1933 fest im Griff. Nun wollten die neuen Machthaber die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen formen. Einen entscheidenden Schritt bildete das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", kurz "Erbgesundheitsgesetz", das am 14. Juli 1933 den Deutschen Reichstag passierte. Menschen, die unter bestimmten Krankheiten litten, konnten nach Inkrafttreten zwangsweise sterilisiert werden. Damit sollte die Vererbung dieser Krankheiten verhindert werden. Anhänger der Eugenik, der Lehre von der genetischen "Verbesserung" der Bevölkerung, begrüßten dieses Gesetz: Der befürchteten "Vermehrung" angeblich "minderwertiger" Menschen würde nun ein Riegel vorgeschoben. Für die Opfer der Zwangssterilisationen, bedeutete dieser gewaltsame Eingriff ein Leben ohne die Möglichkeit Kinder zu haben. Viele wurden schwer traumatisiert und litten ein Leben lang darunter. Die Nationalsozialisten erhofften sich aber die Verwirklichung ihres Traums einer "Herrenrasse", in dem "kranke" und "schwache" Menschen keinen Platz hatten.

Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Der Siegeszug der Eugenik

Das "Erbgesundheitsgesetz" listete auf, wer als "Erbkranker" zur Sterilisation gezwungen werden konnte. Beispielsweise Menschen, die unter "angeborenem Schwachsinn", Epilepsie, Schizophrenie, erblicher Blind- und Taubheit litten, wie auch Menschen "mit schwerer erblicher körperlicher Missbildung" und Alkoholiker. Die Medizinerin und Historikerin Christiane Rothmaler erforscht seit langem die Geschichte der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus. Sie weiß, dass die Lehre von der Eugenik bereits seit dem 19. Jahrhundert diskutiert wurde. "Man kann nicht sagen: Es waren allein die 'bösen' Nazis", meint Rothmaler. "Die Erbbiologie galt damals als ein sehr seriöses Fach, das waren keine wildgewordenen Nationalsozialisten. Vor allem die Ärzte begrüßten, dass es nun endlich ein Gesetz gab, auf dessen Grundlage man diesen alten genetischen Traum verwirklichen wollte." Der Traum von einer perfekten Gesellschaft ohne "minderwertige Elemente".

Ein sozialbiologischer Menschenversuch

Infolge des neuen Gesetzes sterilisierten Ärzte tausende vermeintlich "erbkranke" Menschen. Vor allem "angeborener Schwachsinn" wurde in einem sozialen Sinn interpretiert und traf die Menschen, die als Außenseiter der "Volksgemeinschaft" galten: sogenannte Asoziale, Kriminelle, Prostituierte oder auch einfach Menschen, die mit den Anforderungen der Gesellschaft nicht zurechtkamen und daher als "problematisch" galten. "Sie waren oft auf öffentliche Fürsorge angewiesen. Daher wussten die Ämter aus ihren Akten sehr viel über sie", meint Christiane Rothmaler.

Tiefere Kenntnisse über die Vererbung von Krankheiten besaßen die Wissenschaftler zu dieser Zeit allerdings nicht. "Man hatte sich ein Konstrukt erarbeitet, wie bestimmte Merkmale vererbt werden – zum Beispiel die Haarfarbe. Später glaubte man, Charakteranlagen identifizieren zu können", so Christiane Rothmaler.

"Erbgesundheitsgerichte"

Überall in Deutschland gliederten die Behörden "Erbgesundheitsgerichte" an Amtsgerichten an, um über Zwangssterilisationen zu entscheiden. Der jeweilige Vorsitzende war ein Jurist, die beiden Beisitzer Mediziner. Ärztliche Gutachten sollten die Notwendigkeit zur Sterilisation unterstreichen. Christiane Rothmaler betont: "Es gab eine Flut von Anzeigen, die die Erbgesundheitsgerichte kaum bewältigen konnten. Am Anfang gab man sich noch viel Mühe, je länger es aber dauerte - vor allem als es auf den Krieg zuging -, wurden die Verfahren vollends zur Farce." Wenn eine Zwangssterilisierung ausgesprochen wurde, hatten die Betroffenen nur drei Möglichkeiten: Den Eingriff über sich ergehen lassen, Einspruch erheben oder untertauchen. Einsprüche waren selten erfolgreich, Flüchtige wurden von der Polizei gesucht. Für die meisten gab es kein Entkommen.

In derartigen "Grauen Bussen" transportierte man die Euthanasie-Opfer in die TötungsanstaltenBild: picture-alliance/dpa

Durchgeführt wurden die Zwangssterilisationen in Krankenhäusern in ganz Deutschland. Dabei machten die Ärzte auch vor Minderjährigen nicht halt: Sogar Kinder ab 14 Jahren konnten laut "Erbgesundheitsgesetz" sterilisiert werden, in Ausnahmefällen sogar noch jüngere. Die Forschung schätzt, dass bis zu 400.000 Menschen allein auf dem Gebiet, das die Nazis "Großdeutsches Reich" nannten, bis 1945 zwangssterilisiert wurden. Und nicht jeder dieser Eingriffe verlief problemlos. Rund 6.000 Menschen sollen bei Komplikationen gestorben sein.

Der "Gnadentod"

"Unheilbar Kranken ... [kann] der Gnadentod gewährt werden", notierte Adolf Hitler in einem auf den 1. September 1939 zurückdatierten Schreiben - den Tag des Kriegsbeginns. Damit begann eine noch grausamere Phase der nationalsozialistischen Eugenik: Die Tötung von "minderwertigem" Leben. Euthanasie - zu Deutsch: der gute Tod - bedeutete nun die Ermordung von psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen. "Die Euthanasieopfer wurden als 'Ballastexistenzen' bezeichnet, für die man angeblich ohnehin nichts mehr tun konnte. Was wir nicht heilen können, vernichten wir, dachten die betreffenden Ärzte", erklärt Christiane Rothmaler.

Mediziner und Pflegepersonal wurden auch hier an der Auswahl und Ermordung der wehrlosen Opfer schuldig. 70.000 Menschen wurden während der sogenannten "Aktion T4“, benannt nach der Zentrale der Euthanasie-Organisation in der Berliner Tiergartenstraße 4, bis August 1941 durch Todesspritzen und in Gaskammern umgebracht. Dann brachten Proteste in der katholischen Kirche die Tötungsaktion zum Erliegen. Bis Kriegsende wurden dennoch weiterhin Kinder und Erwachsene Opfer der Euthanasie, die fortan allein weniger offen propagiert und ausgeführt wurde.

Nationalsozialistische "Traumkörper": Groß, blond, blauäugigBild: picture-alliance/akg-images

Zwangssterilisierung und Euthanasie

Legte das "Erbgesundheitsgesetz" bereits den Grundstein zur Ermordung von Menschen mit Behinderung? "Man kann nicht behaupten, dass die Euthanasie ein radikalisierter Schritt der Zwangssterilisierung war", meint Christiane Rothmaler. "Die übergeordnete Idee aber, sich des sogenannten sozialen Ballasts zu entledigen, war natürlich beiden Maßnahmen zu Eigen." Deutschland war nicht das einzige Land, das mit Gewalt Menschen zur Sterilisation zwang. Auch in Schweden und in den USA griffen die Behörden zu dieser Zwangsmaßnahme, allein in den USA wurden im letzten Jahrhundert etwa 60.000 Menschen zwangssterilisiert. Zur geplanten Ermordung von kranken und behinderten Menschen schritt aber allein das nationalsozialistische Deutschland.

Die Opfer des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" bekamen nach 1945 jahrzehntelang weder Anerkennung noch Entschädigungen. Erst 1988 erklärte der Deutsche Bundestag, dass die hunderttausendfach vorgenommenen Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht waren.

Von Ausgrenzung zum Miteinander

"Es ist ganz wichtig, nicht zu vergessen, dass es solche Verbrechen in unserer Geschichte gegeben hat. Und vor allem dürfen wir nicht vergessen, wie wenig Zeit seitdem erst vergangen ist", sagt Sascha Decker von der Organisation "Aktion Mensch", die sich seit fast 50 Jahren in der Behindertenhilfe engagiert. "Auch heute noch werden Menschen mit Behinderung häufig über ihre vorgeblichen Defizite wahrgenommen. Das wollen wir durch Kontakte ändern." Angesichts der enormen Fortschritte im Bereich der Genetik wissen Mediziner heute viel mehr über Krankheiten, die in unseren Genen schlummern. Humangenetische Beratungsstellen und pränatale Diagnostik klären werdende Eltern noch vor der Geburt über viele Krankheitsrisiken auf. "Durch den öffentlichen Diskurs ist dieser Anspruch, perfekt und gesund zu sein, in den Köpfen der Menschen verankert. Dadurch geraten werdende Eltern immer wieder in Gewissenkonflikte", meint Christiane Rothmaler. Trotz der vielen Fortschritte bei der Integration von Menschen mit Behinderung gibt auch Sascha Decker zu bedenken, dass es noch ein paar Hürden zu überwinden gebe: "Mit manchen Dingen sind wir noch ganz am Anfang. Das Ziel ist es, sich auf Augenhöhe zu begegnen."

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