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Politik

Türkei: Politische Verfolgung per Interpol

7. November 2019

Ankara geht hart gegen politische Gegner vor. Der lange Arm der Justiz reicht bis ins Ausland. Mithilfe von Interpol lässt die Regierung nach Türken in Deutschland fahnden - in großer Zahl, wie die DW exklusiv erfuhr.

Interpol Logo
Bild: Getty Images/AFP/R. Rahman

Die türkische Regierung schaltet ungewöhnlich oft Interpol ein. Mithilfe der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation ließ Ankara 1.252 Mal nach türkischen Staatsbürgern fahnden, die sich in Deutschland aufhielten - und zwar allein seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung hervor, die der DW vorliegt. In 1.168 Fällen ersuchte die Türkei um Festnahme und Auslieferung - mit einer sogenannten Red Notice. In einigen Fällen hat die Bundesrepublik Verdächtige ausgeliefert. In 84 Fällen wurde eine sogenannte Blue Notice ausgeschrieben, um den Aufenthalt einer Person zu ermitteln.

Für den Linken-Abgeordneten Andrej Hunko ist diese Zahl Grund zur Sorge, denn sie sei ein neuer Rekord: "Interpol wird hier missbraucht" für die politische Verfolgung Oppositioneller. Interpol sei eine internationale Polizeiorganisation, die sich um Verbrechensbekämpfung kümmere - ein politischer Hintergrund für Ermittlungen schlössen die Statuten aus, kritisiert Hunko.

Verstoß gegen die Interpol-Statuten

Artikel 3 der Interpol-Statuten untersagt der Polizeibehörde die "Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters". Sofern Interpol-Mitgliedstaaten aus politischen Gründen nach ihren Bürgern fahnden wollen, müssen sie andere Wege gehen.

Linker Andrej Hunko: "Interpol wird missbraucht"Bild: picture-alliance/dpa/Y. Mashkov

Der Organisation ist die Gefahr des Missbrauchs bewusst. Daher hat Interpol vergangenes Jahr die Notices and Diffusion Task Force (NDTF) eingerichtet. Die Einheit besteht aus sieben Experten aus der Slowakei, Kroatien, der Ukraine, Schweden und Deutschland. Sie sollen rund 80.000 Fahndungsersuchen auf einen Artikel-3-Verstoß überprüfen. Vor einem Jahr teilte die Bundesregierung mit, dass Interpol seit dem 1. Januar 2014 in 130 Fällen einen Verstoß gegen Artikel 3 registriert habe.

Bei den nachträglich kontrollierten Fahndungsersuchen handelt es sich um sogenannte Rote Ausschreibungen (Red Notices), die auf Festnahme und Auslieferung zielen. Linken-Politiker Andrej Hunko fordert, dass auch sogenannte Blaue Ausschreibungen (Blue Notices) - Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung - auf einen Verstoß überprüft werden müssten. Schließlich habe Ankara Regimekritiker aufgespürt und im Ausland entführt. 

Rückkehr nach Deutschland erschwert

Der Fall Ismet Kilic - plötzlich in Slowenien im GefängnisBild: Privat

Tatsächlich werden im europäischen Ausland immer wieder aus der Türkei stammende Deutsche aufgrund eines internationalen Haftbefehls durch die Türkei verhaftet. In den vergangenen Jahren erregten einige solcher Interpol-Fahndungen öffentliche Aufmerksamkeit. Die Festnahme des 54-jährigen Duisburgers Ismet Kilic in Slowenien sorgte zum Beispiel für Schlagzeilen. Der zweifache Vater kam vor 22 Jahren nach Deutschland, beantragte Asyl und wurde als politisch Verfolgter anerkannt. Das türkische Ersuchen gegen Kilic hat das Interpol-Generalsekretariat Anfang September wegen Verstoßes gegen die Regularien fallen gelassen. Dennoch blieb er bis Mitte Oktober in slowenischer Haft.

Das internationale Fahndungsersuchen gegen Kilic ging beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden im Sommer 2013 ein. Trotzdem hatten die deutschen Behörden ihn weder darüber informiert, noch vor einer eventuellen Festnahme im europäischen Ausland gewarnt.

Der Fall Kilic zeigt Parallelen zur Geschichte des Kölner Schriftstellers Dogan Akhanli, der im Jahr 2017 aufgrund eines internationalen Haftbefehles der Türkei in Spanien festgenommen wurde. Obgleich Akhanli deutscher Staatsbürger ist, durfte er Spanien zwei Monate lang nicht verlassen.

Ankara wirft Interpol Doppelmoral vor

Am Montag äußerte sich der stellvertretende türkische Innenminister Ismail Catakli zu dem Thema. Er erklärte, dass bisher 646 Anträge der Türkei auf Festnahmen vom Interpol-Generalsekretariat abgelehnt worden seien. In 462 Fällen hätten sich die Ersuche gegen Gülen-Anhänger und in 115 Fällen gegen PKK-Anhänger gerichtet. In 66 Fällen wiederum habe Interpol die Anträge zur Festnahme von IS-Kämpfern genehmigt. Weitere 784 PKK-Mitglieder seien derzeit noch durch Red Notices zur internationalen Fahndung ausgeschrieben.

Die türkische Regierung bezeichnet sowohl den sogenannten "Islamischen Staat" als auch die Gülen-Bewegung und die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK als Terrororganisationen. Catakli wirft Interpol darum eine Doppelmoral vor. Die Polizeiorganisation bewerte Terrororganisationen unterschiedlich und gehe darum auch unterschiedlich mit entsprechenden Fahndungsersuchen um. 

Elmas Topcu Reporterin und Redakteurin mit Blick auf die Türkei und deutsch-türkische Beziehungen@topcuelmas
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