1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Beschwerde in Straßburg wegen Referendum

26. April 2017

Wegen mutmaßlicher Verstöße beim Verfassungsreferendum ruft die größte türkische Oppositionspartei CHP den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Eine Beschwerde in der Türkei war zuvor abgewiesen worden.

Türkei Proteste gegen Referendum in Istanbul
Nach dem Ausgang der Volksabstimmung kam es immer wieder zu Protestkundgebungen in der TürkeiBild: picture alliance/dpa/AP/L. Pitarakis

Nachdem sie vor dem obersten Verwaltungsgericht in der Türkei gescheitert ist, will die Opposition jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen das Verfassungsreferendum einlegen. Die Sprecherin der größten Oppositionspartei CHP, Selin Sayek, kündigte in Istanbul an, der Antrag bei dem Gericht in Straßburg werde "in der nächsten Zeit" eingereicht.

Urteil des Staatsrats: nicht zuständig

Am Dienstag hatte der Staatsrat die Berufung der Partei gegen das Ergebnis des Verfassungsreferendums abgewiesen. Dieses war mit einem knappen Vorsprung der Ja-Stimmen zugunsten einer Ausweitung der Machtbefugnisse von Staatschef Recep Tayyip Erdogan ausgegangen.

 

Die CHP hatte dafür geworben, bei dem Verfassungsreferendum mit Nein (Hayir) zu stimmenBild: picture alliance/abaca/Depo Photos

Der Staatsrat urteilte, dass er für den Fall nicht zuständig sei. Bereits zuvor hatte Justizminister Bekir Bozdag erklärt, dass die CHP den Wahlausgang nicht vor höheren Instanzen anfechten könne - auch nicht vor dem Verfassungsgericht. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei ebenfalls aussichtslos, prophezeite er.

Annulierung gefordert

Die CHP bemängelt Unregelmäßigkeiten bei dem Referendum vom 16. April und fordert dessen Annullierung. Vor allem kritisiert sie die Entscheidung der Wahlkommission, auch nicht gestempelte Stimmzettel und Umschläge als gültig zu zählen. Anträge auf Annullierung der Abstimmung lehnte die Wahlkommission ab.

Wahlbeobachter der OSZE hatten der Regierung in Ankara einen Mangel an Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Klärung der Manipulationsvorwürfe vorgeworfen. Die kurzfristige Entscheidung der Wahlkommission, ungestempelte Wahlzettel als gültig zu werten, habe eindeutig "einen Verstoß gegen türkisches Recht dargestellt", hieß es der bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

uh/kle (dpa, afp, rtr)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen