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Tadschikistan geht gegen "Familienbande" am Arbeitsplatz vor

27. Februar 2004

Bonn, 26.2.2004, DW-RADIO/Russisch

Die Abgeordneten des Unterhauses des tadschikischen Parlaments haben Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsgesetzbuch des Landes verabschiedet. Es wurde nun erstmals um einen Artikel ergänzt, der es nahen Verwandten untersagt, leitende und für Finanzfragen zuständige Posten in ein und derselben Behörde oder Organisation einzunehmen. Es berichtet Nigora Buchari-sade:

Jetzt dürfen der Leiter einer Einrichtung, sein Stellvertreter, ein Schatzmeister oder Buchhalter nicht mehr Mitglieder der selben Familie sein. Das Gesetz schreibt nun vor, diese Beschränkung kompromisslos in allen staatlichen Strukturen einzuhalten. Nichtregierungsorganisationen und gesellschaftliche Vereinigungen haben diesbezüglich mehr Freiheiten, aber auch dort, wie der Minister für Arbeit und Soziales Machmadscho Ililow der Deutschen Welle sagte, dürfen der Leiter und der Chef-Buchhalter in keinem engen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Machmadscho Ililow zufolge wurde das Gesetz um diesen Artikel nicht zufällig ergänzt. In Tadschikistan, wo Klan- und Familienbande traditionell stark sind, ist bei Personalentscheidungen in vielen Fällen nicht die berufliche Qualifikation einer potentiellen Arbeitskraft ausschlaggebend, sondern der Grad der Verwandtschaft mit dem Vorgesetzten. Insgesamt wurde das Arbeitsgesetzbuch um 43 neue Artikel ergänzt und 30 weitere wurden geändert. Die Änderungen und Ergänzungen wurden unter Berücksichtigung der heutigen realen Lage vorgenommen. Sie regeln unter anderem alle Kategorien des Arbeitsurlaubs und dessen Bezahlung, aber auch Arbeitsnormen. Die Länge des Arbeitsurlaubs blieb unverändert, er wird jetzt aber nach Kalendertagen und nicht mehr, wie bisher, nach Arbeitstagen gezählt. Die Zahlungen bei Dienstreisen im In- und Ausland wurden angehoben. (MO)