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Tadschikistan setzt Todesstrafe auf unbestimmte Zeit aus

3. Juni 2004

Bonn, 2.6.2004, DW-RADIO / Russisch

Am Mittwoch hat das Unterhaus des tadschikischen Parlaments den Gesetzentwurf "Über die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe" einstimmig verabschiedet. Der Präsident des Landes, Emomali Rachmonow, hatte noch am 30. April in einer Ansprache an das Parlament und die Regierung das Moratorium angekündigt. Es berichtet Nigora Buchari-sade:

Das ist nicht die erste Initiative des Staatsoberhaupts zur Reform der Strafgesetze. Im Juni vergangenen Jahres wurde im Rahmen von Änderungen am Strafgesetzbuch die Anzahl der Artikel, die die Todesstrafe vorsehen, von 15 auf fünf reduziert. Die Höchststrafe war nur noch bei vorsätzlichem Mord, Terrorismus, Vergewaltigung sowie bei Genozid und sogenanntem Biozid, also beim Einsatz biologischer Waffen gegen bestimmte ethnische Bevölkerungsgruppen, vorgesehen. Die Todesstrafe für Frauen und Minderjährige wurde abgeschafft. Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Verfassungsrecht und Menschenrechte, Abdumannon Cholikow, sagte der Deutschen Welle, Tadschikistan sei weiter gegangen, als seine Partner in der GUS. Ausgesetzt sei nicht nur die Vollstreckung der Todesstrafe. Es würden auch keine Todesurteile mehr verhängt. Während des unbefristeten Moratoriums gilt nun eine Freiheitsstrafe von 25 Jahren als Höchststrafe. (...) (MO)