Meta sammelt überall Daten: Ist das legal?
16. Juni 2026
Wer in den sozialen Medien unterwegs ist, der weiß, dass seine Daten gesammelt, analysiert und weitergegeben werden - vor allem für personalisierte Werbung. Meta geht allerdings noch einen Schritt weiter und sammelt sogar solche Daten, die gar nicht von den eigenen Seiten stammen.
"Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und ein Mitarbeiter steckt Ihnen unbemerkt ein Mikro an die Schulter, das dann draußen Ihre Gespräche und Bewegungen aufzeichnet - beim Arzt, im Büro oder privat im Schlafzimmer," sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV). "Das ist Internet 2026 - fast jeden Klick, jede Suche, jeden Kauf im Internet kann der Meta-Konzern mitlesen, selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen."
Business Tools als Meta-Spione
Was im echten Leben Entsetzen auslösen würde, fällt im Internet kaum auf. Schon seit Jahren belauschen solche virtuellen Mikrofone Internetnutzende. Das Ganze funktioniert über sogenannte Business Tools.
Das sind für Internetnutzende unsichtbare Programme, die Meta anderen Unternehmen zur Verfügung stellt, sowohl Betreibern von Onlineseiten als auch Entwicklern von Apps. Das Versprechen: Mit diesen Business Tools kann die Werbung bei Meta optimiert werden. Dank der Tools sehen Werbetreibende, inwieweit ihre Werbung bei Facebook oder Instagram erfolgreich war und können ihre Werbestrategien entsprechend anpassen.
Ein ausführliches Interview dazu finden Sie in unserem Podcast: Wirtschaft im Gespräch.
Dabei seien die Business Tools so konzipiert, dass sie schlicht nicht umgangen werden können, sagt Max Baumeister. "Also auch wenn Sie Informatik studiert haben und sich die größte Mühe geben, ist das einfach nicht möglich." Baumeister ist Geschäftsführer der BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, die sowohl Einzelklagen als auch Sammelklagen gegen Meta wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht führt.
Betroffen seien alle Internetnutzerinnen und -nutzer, unabhängig davon, ob sie Meta-Nutzende sind oder nicht, sagt Baumeister. Es nütze also nichts, seinen Account bei Instagram oder Facebook zu löschen.
Ein Großteil der Internetseiten betroffen
Inzwischen findet man diese Business Tools auf unzähligen Seiten. Dazu gehören sowohl reichweitenstarke Nachrichten- und Shoppingportale als auch Dating- und Erotikwebseiten. "Schätzungen gehen davon aus, dass diese bei mindestens 30 bis 40 Prozent der Webseiten weltweit und auf der überwiegenden Mehrzahl der meistbesuchten 100 Webseiten in Deutschland zum Einsatz kommen", stellte das für Zivilsachen zuständige Landgericht Berlin II fest.
Jeder Click, jede Eingabe auf Meta-fremden Seiten landet so am Ende bei Meta, wird dort gespeichert, analysiert und weitergegeben - wohin, ist nicht bekannt: Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Hobbys, Familienstand, politische Gesinnung, psychische Probleme, sexuelle Neigungen - die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
"Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat", heißt es in einem Urteil des Landgerichts Leipzig.
Meta wollte auf Anfrage der DW zu den Klagen und Vorwürfen, gegen Datenschutzrechte zu verstoßen, keine Stellung nehmen .
Erfolgsaussichten der Klagen
Inzwischen sind zahlreiche Menschen aufgewacht und wehren sich gegen das virtuelle Mikrofon. "In Deutschland rollt auf Meta nun eine gewaltige Schadenersatzwelle zu. Bis Anfang März 2026 hätten sich knapp 91.500 Facebook- und/oder Instagram-Nutzende der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins angeschlossen, berichtet Stiftung Warentest. Weitere 300.000 Menschen hätten über meta-klage.de Rechtsanwälte beauftragt, Schadenersatz für sie anzumelden. Allein in Deutschland haben etwa 50 Millionen Menschen ein Konto bei Meta und könnten sich insofern der Verbandsklage anschließen.
Von den ersten Gerichtsverfahren habe die Verbrauchskanzlei Baumeister etwa 90 Prozent verloren, sagt Baumeister, "weil der Streit einfach sehr kompliziert ist und Großkonzerne sehr erfolgreich damit sind, mit langen, sehr komplexen Schriftsätzen die Lust der Gerichte spürbar zu minimieren, sich mit den Sachen zu beschäftigen." Mittlerweile haben sich aber neun der 22 deutschen Oberlandesgerichte mit der Klage beschäftigt und den Klagenden Recht gegeben. Die Landgerichte würden sich der OLG-Rechtsprechung anpassen, so Baumeister.
"Die Gerichte in Deutschland haben Meta inzwischen in rund 1000 Fällen mit überzeugenden Begründungen bis zu 10.000 Euro Schadenersatz und fast immer auch zur Unterlassung der Datenspeicherung und zur Löschung verurteilt," sagt Stiftung Warentest.
Möglicher Schadensersatz schwankt stark je nach Gericht
Dabei ist die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes nicht einheitlich. Das Landgericht Mainz und das Landgericht Ellwangen haben jeweils einen Schadensersatz von 10.000 Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Dresden hat am 3. Februar 2026 in vier parallelen Verfahren geurteilt: Meta muss 1500 Euro Schadensersatz pro Klagenden zahlen. Das Oberlandesgericht München fand im Dezember 2025 nur 750 Euro Schadensersatz gerechtfertigt.
Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig. Nun ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht an der Reihe. Er wird voraussichtlich im kommenden Jahr ein Urteil fällen, nach dem sich dann die untergeordneten Gerichte richten werden.
Ausstrahlungswirkung auf andere EU-Länder erhofft
Es sind vor allem deutsche Internetnutzende, die den Klageweg bestreiten, um sich gegen Metas Datensammeln zu wehren. Ähnliche Klagen gegen Meta gibt es auch in Österreich. Trotzdem könnte die Entscheidung des BGH auch über die deutschen Grenzen hinaus wirken. Denn "der BGH als oberstes Gericht im größten europäischen Land mit den meisten Einwohnern hat auch großen Einfluss auf andere europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung", meint Baumeister.
Im für die Klagenden besten Fall bekommen sie vom BGH einen Schadensersatz zugesprochen und Meta wird verpflichtet, ihre Daten nicht mehr zu sammeln.
Allerdings sei es kompliziert einen Unterlassungsantrag gegen einen im Ausland sitzenden Gegner zu vollstrecken, sagt Baumeister. Meta mit Sitz in Irland verdiene in Europa ungefähr 50 Milliarden Euro pro Jahr - also fast eine Milliarde Euro pro Woche. Daher vermutet Baumeister: "Meta schiebt die Sache raus und weiß, solange es keine wirksamen Mittel gibt, die die Überwachung tatsächlich beenden, verdient Meta eine Milliarde pro Woche und macht eben so lange weiter, bis es nicht mehr geht. Das ist die Strategie von Meta, ganz einfach."
"Mitverantwortliche" könnten auch zur Verantwortung gezogen werden
Ein Urteil des BGH könnte allerdings auch Wirkung auf diejenigen haben, die die Business-Tools auf ihrer Seite integrieren. Auch wenn bisher nur Meta verklagt wurde - in Sicherheit wiegen sollten sie sich nicht, denn ohne sie wäre ein so groß angelegtes Datensammeln durch Meta gar nicht möglich.
"Der EuGH hat schon festgestellt, dass diese gemeinsame Verantwortung besteht zwischen Webseitenbetreibern und Meta," so Baumeister. Unter diesen Mitverantwortlichen seien sehr viele mittelständische Unternehmen, die Strafzahlungen viel mehr treffen würden als Meta. Wenn sie nicht mehr mitmachen, funktioniert das System nicht mehr.