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Politik

Teilerfolg für AfD im Listenstreit in Sachsen

25. Juli 2019

Wenn Anfang September in Sachsen gewählt wird, könnte die AfD weniger Mandate bekommen, als ihr nach dem Ergebnis eigentlich zustünden - wegen eines Formfehlers. Dagegen hatte die Partei geklagt.

Deutschland Verhandlung über AfD-Liste zur Landtagswahl
Jörg Urban, AfD-Landesvorsitzender in Sachsen (vorne rechts), und Parteikollege Joachim Keiler im GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/S. Willnow

Die AfD darf bei der Landtagswahl in Sachsen vorläufig doch mit mehr Bewerbern antreten. Mit einer einstweiligen Anordnung gab der sächsische Landesverfassungsgerichtshof Anträgen der AfD teilweise statt. Nach der Entscheidung der Leipziger Richter kann die Partei 30 statt nur 18 Kandidaten aufstellen. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit steht allerdings noch aus.

Der Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli entschieden, dass die Rechtspopulisten bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfen - obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Die Plätze 19 bis 61 wurden damals für ungültig erklärt. Der Wahlausschuss begründete dies mit Verstößen gegen das Landeswahlgesetz.

"Unterschiedliche Wahlverfahren"

Sachsens Landeswahlleiterin Carola Schreck hatte bemängelt, dass Listenplätze nicht in einer einheitlichen Versammlung gewählt worden seien. Außerdem seien unterschiedliche Wahlverfahren angewandt worden. Die AfD hält dagegen, es habe sich bei den beiden Parteitagen im Februar und März durchaus um eine einheitliche, lediglich unterbrochene Versammlung gehandelt.

Die Kürzung könnte dazu führen, dass die in Umfragen bei 24 bis 26 Prozent liegende rechtspopulistische Partei nicht alle Mandate einzunehmen vermag, die ihr vom Wahlergebnis her zustehen. Die AfD könnte allerdings noch zusätzliche Direktmandate in den einzelnen Wahlkreisen holen. Sie hatte die Streichung eines Großteils ihrer Kandidaten als Willkürakt bezeichnet.

jj/uh (dpa, afp)

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