Teurer Richter-Spruch
19. Mai 2004Anzeige
Ein Richter am Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) muss wegen wüster Beschimpfungen einer Kollegin auf einem Justizsommerfest als Wiedergutmachung zwei Nettomonatsgehälter für gemeinnützige Zwecke zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ihn wegen Beleidigung unter Auflagen eingestellt, teilte die Behörde in Halle mit. Der betrunkene Richter hatte auf dem Fest eine Verwaltungsrichterin als "Ostschlampe" beschimpft. Die Frau und der Präsident des Landgerichtes hatten ihn damals angezeigt.