Thurn und Taxis darf Bibliothek nicht verkaufen
12. November 2004Anzeige
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf das Fürstenhaus Thurn und Taxis seine Bibliothek nicht verkaufen. Damit bestätigte das Münchner
Gericht Auflagen aus dem Jahr 1943, gegen die Thurn-und-Taxis-Erbe Albert geklagt hatte. Die Adelsfamilie sei damit weiterhin verpflichtet, für den Bestand der wertvollen Bibliothek zu sorgen, erklärte am Freitag (12.11.2004) ein Justizsprecher. Herausragende Kulturgüter aus dem T&T-Besitz stünden unter dem besonderen Schutz des Staates und dürften nur mit Genehmigung abgegeben werden.
Gericht Auflagen aus dem Jahr 1943, gegen die Thurn-und-Taxis-Erbe Albert geklagt hatte. Die Adelsfamilie sei damit weiterhin verpflichtet, für den Bestand der wertvollen Bibliothek zu sorgen, erklärte am Freitag (12.11.2004) ein Justizsprecher. Herausragende Kulturgüter aus dem T&T-Besitz stünden unter dem besonderen Schutz des Staates und dürften nur mit Genehmigung abgegeben werden.