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Todesstrafe gegen Frauen in Tadschikistan abgeschafft

3. Juli 2003

– Tadschikisches Parlament schränkt Höchststrafe ein

Köln, 2.7.2003, DW-radio / Russisch

Die Abgeordneten des Unterhauses des tadschikischen Parlaments haben den Gesetzentwurf über die Änderung und Ergänzung des Strafgesetzbuches des Landes verabschiedet, der wesentliche Einsschränkungen bei der Verhängung der Todesstrafe vorsieht. Der Gesetzentwurf, der vom Präsidenten des Landes eingebracht wurde, zielt auf die Fortsetzung der Justizreformen ab, erklärte am Dienstag (1.7.) der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungsrecht, Gesetze und Menschenrechte des Unterhauses des Parlaments, Dschurachon Kabirow. Aus Duschanbe berichtet unser Korrespondent Nigora Buchari-sade:

Gemäß den Änderungen wird die Höchststrafe bei Frauen abgeschafft. Insgesamt wird die Anzahl der Gesetzesartikel, die eine Todesstrafe vorsehen, von 15 auf fünf reduziert. Jetzt werden solche Straftaten wie Vaterlandsverrat, versuchter Staatsumsturz, Drogenschmuggel in besonders großem Umfang, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Gruppierung und einige andere mit Freiheitsstrafen und nicht mehr wie bisher mit der Todesstrafe geahndet. Bei Mord, Terrorismus, Vergewaltigung, Genozid sowie bei der Produktion und beim Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen bestimmte ethnische Gruppen wird weiterhin die Höchststrafe verhängt. (...)

Die Abschaffung der Todesstrafe oder deren Aussetzung steht bei der tadschikischen Führung derzeit nicht auf der Tagesordnung. Eine solche Idee wird von der Mehrheit der Bevölkerung des Landes nicht unterstützt. Mehr als 73 Prozent der Tadschiken treten für die Beibehaltung der Todesstrafe ein. (...) (MO)