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Musik

Streit um Pippi-Langstrumpf-Lied

28. Juni 2018

Wie nah ist der deutsche Text am schwedischen Original? Das versucht zur Zeit das Hamburger Landgericht zu klären. Die Erben der Langstrumpf-Schöpferin Astrid Lindgren beanspruchen die Verwertungsrechte für sich.

Inger Nilsson als Pippi Langstrumpf / mit Äffchen "Herr Nilsson" auf der Schulte
Bild: picture-alliance

"Zwei mal drei macht vier, widdewiddewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt": Das sind die berühmten Zeilen aus dem Pippi-Langstrumpf-Lied. Den Song kennt nahezu weltweit jedes Kind; die Geschichten um die schwedische Göre mit den roten Zöpfen sind in 70 Sprachen übersetzt worden.

Der schwedische Jazzmusiker Jan Johannson hat das Lied 1969 für die im selben Jahr startende Fernsehserie komponiert. Wolfgang Franke hat den deutschen Text kurz darauf geschrieben. Um diese Zeilen geht es nun in einem Hamburger Gerichtsverfahren. Denn die Erbengemeinschaft, die den Nachlass von Langstrumpf-Schöpferin Astrid Lindgren verwaltet, findet, der Text sei zu nah dran am Original, daher verstoße er gegen das Urheberrecht. Die Witwe des inzwischen verstorbenen Textdichters besitzt die Verwertungsrechte am deutschen Text und bekommt demnach Tantiemen, die ihr nach Ansicht der Kläger nicht zustehen. Deren Anwalt, der Hamburger Medienanwalt Ralf Oliver Graef, meint: "Astrid Lindgren soll für die von ihr geschaffenen Werke als Autorin anerkannt und genannt werden."

Astrid Lindgren (1907 - 2002)Bild: picture-alliance/dpa/B. Ericson

Wolfgang Franke hatte 1969 per Brief Kontakt zu Astrid Lindgren aufgenommen, schließlich wollte er ohne ihr Einverständnis keinen deutschen Text veröffentlichen, sie aber wollte erst mal eine Aufnahme davon hören. Aus irgendwelchen Gründen hat das nie stattgefunden - und die deutsche Pippi singt seitdem ihren so wohlbekannten Text.

Wie ähnlich ist der deutsche Text?

Es geht hauptsächlich um die Zeile "Hey Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa." Im schwedischen heißt es "Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp, tjolahej, tjolahoppsan sa". Das sei eindutig zu ähnlich, sagen die Kläger, außerdem seien auch andere Textpassagen inhaltlich keine Eigenleistung Frankes, sondern lehnten sich stark an die Wörter im Original an.

Warum die Erbengemeinschaft erst jetzt - fast ein halbes Jahrhundert nach Erscheinen des deutschen Textes - auf ihre Rechte pocht, erklärt ihr Anwalt damit, dass es damals nicht so einfach gewesen sei, genau zu überprüfen, ob denn die deutsche Fassung in Ordnung sei. "Sie müssen sich vorstellen, wann das war - wir reden über die 70er - das Internet gibt's erst seit 1997 - also gab es auch keine Möglichkeiten, das zu recherchieren. So einfach ist die Antwort." Er betont jedoch auch, dass die Aufführung des Liedes auf keinen Fall verboten werden soll, es gehe der Erbengemeinschaft nur um die Verwertungsrechte.

Die Verhandlung vom 27. Juni ist nun vertagt worden. Eine Entscheidung könne erst später im Jahr erwartet werden, hieß es bei der Pressestelle des Hamburger Gerichts.

sw/suc (NDR)

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