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Politik

Trumps Reisebann: Eine Justiz-Saga

Sven Töniges
27. Januar 2018

Vor einem Jahr schockierte der frisch ins Weiße Haus gezogene Donald Trump die Welt mit einem ersten Einreisestopp für Muslime. Bis heute wird in den USA erbittert um das Dekret gerungen. Eine Chronologie.

USA Trumps Einreiseverbot
Bild: picture-alliance/AP Photo/A. F. Yuan

Es war der erste krachende Paukenschlag einer an Donnerhall nicht armen Präsidentschaft: Gerade einmal eine Woche war Donald Trump im Amt, als er am 27. Januar 2017 mit Verve ein folgenreiches Dekret unterzeichnete, das er später selbst als Reisebann, "Travel Ban", bezeichnen sollte.

27. Januar 2017

Gemäß der "Executive Order" solle ab sofort Flüchtlingen die Einreise verwehrt werden. Auch Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern sollten nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Dies galt für einen Zeitraum von 90 Tagen für Menschen aus dem Iran, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia, Jemen und Irak. 120 Tage sollten es für alle Flüchtlinge sein.

Diese Länder traf der Bannstrahl von Trumps ersten Einreisebeschränkungen

Die neue Einreisebestimmung trat sofort in Kraft. Kaum war die Tinte unter dem präsidentiellen Dekret getrocknet, kam es auch schon bundesweit zu Chaos an den US-Flughäfen, als Einreisende gestoppt und in Gewahrsam genommen wurden.

"Ruft Mr. Trump an"

In Transitbereichen werden Hunderte Einreisende festgehalten. Es kommt zu ergreifenden Szenen und Tumulten. Juristen und Bürgerrechtler arbeiten emsig - angesichts der Verunsicherung und Ratlosigkeit über die rechtlichen Konsequenzen des Dekrets. Auf dem New Yorker Flughafen JFK rät ein Grenzbeamter protestierenden Irakern: "Ruft doch Mr. Trump an!"

Die Proteste an den Flughäfen münden in erste Großdemonstrationen in den ganzen USA. In Washington, Los Angeles, San Francisco und Dallas wird "Schluss mit dem Muslim-Ban" gefordert. Zugleich mehren sich Stimmen von Analysten, die betonen, wie erratisch und schlampig das Dekret ausgearbeitet sei. 

28. Januar: Auf dem Weg zum Supreme Court

In der Nacht zum 29. Januar 2017 urteilt die New Yorker Richterin Ann M. Donnell, vorläufig dürfe niemand zurückgeschickt werden, der eine Greencard oder ein Visum habe. Damit hat ein juristisches Ringen begonnen, das bis heute andauert.

Schnell formierte sich US-weit Widerstand Bild: Reuters/T. Soqui

3. Februar: Tiefschlag für Trump

Am 3. Februar stoppt ein Bundesrichter den Einreise-Erlass - vorläufig. Vorausgegangen waren Klagen der Bundesstaaten Washington und Minnesota. Berufungsanträge scheiterten. Trump soll Berichten zufolge vor Wut über die unerwarteten Blockaden geschäumt haben. Er bezweifelte offen die Rechtmäßigkeit der Gerichtsbarkeit:

Das wiederum bestärkte Trump-Kritiker in ihren Zweifeln am demokratischen Staatsverständnis des Präsidenten.

6. März: Reisebann, die Zweite

Am 6. März erlässt Trump einen zweiten EinreisestoppNun ist der Irak nicht mehr auf der Liste. Wer ein gültiges Visum hat, darf einreisen. Dieser Vorstoß gilt als sorgfältiger ausgearbeitet als das Schnellschuss-Dekret vom 27. Januar.

Mitte März: Veto aus Hawaii und Maryland

In Honolulu urteilte Richter Derrick Watson, die Anordnung diskriminiere Menschen aufgrund ihrer NationalitätBild: picture-alliance/AP Photo/G. F. Lee

Nach dem 7. März frieren Bundesrichter auf Hawaii und in Maryland auch den neuen Reisebann-Wurf ein und begründen dies mit Zweifeln an seiner Verfassungsmäßigkeit.

26. Juni: Oberster Gerichtshof beschert Trump Etappensieg

Nach viel Hin und Her vor niedrigeren Instanzen gibt der Supreme Court Trumps Order teilweise grünes Licht. Neue Visa sollten weiter vergeben werden, wenn jemand enge Verwandte in den USA oder eine Verbindung zu einer US-Einrichtung hat - also zum Beispiel in den USA arbeitet oder studiert. Doch der juristische Reigen geht weiter. Fraglich bleibt etwa, wer oder was ein "enger" Verwandter ist. 

Juni bis September: Sommerliches Twitter-Gewitter

In diversen Tweets nennt Trump sein Dekret einen "Reisebann". Zugleich beklagt er die Verwässerung der März-Version seiner Order. Die gebotene Verschärfung des Einreisebanns sei durch eine "langsame und politische" Justiz der "politischen Korrektheit" geopfert worden.

4. Dezember: Der Einreisestopp 3.0 zielt auch auf Nordkorea und Venezuela 

Schließlich genehmigt der Oberste Gerichtshof die mittlerweile dritte Version des Einreiseverbots. Betroffen sind Menschen aus dem Iran, dem Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Die Regierung argumentiert, diese Länder genügten nicht den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern. Einreisebeschränkungen gibt es nun allerdings auch für Nordkorea und Venezuela. Das sollte schon ab dem 18. Oktober gelten, war aber gerichtlich blockiert worden.

Im April 2018 will sich der Supreme Court erneut mit den Einreisesperren befassen. 

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