1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Tschechien: Ministerpräsident droht Anklage

4. Dezember 2019

Dem tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis wird Betrug in Millionenhöhe vorgeworfen. Eine erste Anklage wurde verworfen. Tausende seiner Landsleute gingen auf die Straße. Nun droht Babis erneut eine Anklage.

Ukraine Kiew Andrej Babis auf Pressekonferenz mit Wolodymyr Selenskyj
Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis soll EU-Gelder veruntreut habenBild: Imago Images/Ukrinform/D. Shamkin

Die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den 65-Jährigen Andrej Babis im September sei übereilt und ungesetzlich gewesen, sagte der Oberste Staatsanwalt des Landes, Pavel Zeman. Die vorliegenden Beweise seien falsch bewertet und die europäische Gesetzgebung unzureichend berücksichtigt worden.

Dem Milliardär wird vorgeworfen, als Privatmann vor zehn Jahren illegal zwei Millionen Euro EU-Subventionen für den Bau eines Kongress-Zentrums außerhalb Prags genutzt zu haben. Es geht um Subventionen für das Wellness-Resort "Storchennest" in Mittelböhmen, nach dem die Affäre benannt wurde. Die Fördergelder waren eigentlich für kleinere Unternehmen bestimmt.

Interessenkonflikte und Proteste

Der Fall geht nun zurück an die Staatsanwaltschaft in Prag, die erneut entscheiden muss. Babis hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Nicht wieder aufgenommen werden die Ermittlungen gegen mehrere Familienmitglieder des Multimilliardärs.

Mit der Entscheidung nimmt der Druck auf den Gründer der populistischen Partei ANO deutlich zu. Erst vor kurzem hatten Medien berichtet, dass die EU-Kommission Babis in einem Rechnungsprüfungsbericht einen Interessenkonflikt als Unternehmer und Politiker vorwirft und Subventionen in Millionenhöhe zurückfordern dürfte. Mitte November hatten eine Viertelmillion Menschen auf einer Großkundgebung in Prag gegen den Regierungschef protestiert. Ende Juni hatte Babis ein Misstrauensvotum im Parlament überstanden.

lh/uh (dpa, rtr, ap)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen