1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Tunesien will Sami A. nicht ausliefern

24. Juli 2018

Der mutmaßliche Islamist und frühere Bin-Laden-Leibwächter Sami A. bleibt vorerst in Tunesien. Die Justiz will den unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobenen Tunesier womöglich selbst vor Gericht stellen.

Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Bild: Youtube/spiegeltv

Ein Vertreter der tunesischen Justiz sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass Sami A. womöglich eine Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe. Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde. "Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben", ergänzte er. Dafür gebe es keine Grundlage.

Sliti wies zugleich Vorwürfe des 42-Jährigen zurück, der in einem Interview der "Bild"-Zeitung gesagt hatte, dass er in seinem Heimatland mit Folter rechnen müsse. "Wir bestätigen, dass das nicht geschehen wird", erklärte er. "Wir bestätigen, dass die Rechtsprechung unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind". Und mit Blick auf den Inhaftierten machte Sliti die Position klar: "Er ist ein Bürger dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess".

Gericht will Sami A. zurückholen

Sami A. war vor gut einer Woche von Düsseldorf aus in sein Heimatland ausgeflogen worden. Allerdings hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber erst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den anderen beteiligten Behörden ein, als sich Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Verwaltungsgericht beklagt, es sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Die Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig" und verlangten, Sami A. zurückzuholen. Dagegen legte die nordrhein-westfälische Landesregierung beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde ein.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten.

Die deutschen Behörden stufen ihn als sogenannten Gefährder ein. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt. Abgeschoben werden sollte der Tunesier seit 2014. 

Transportkosten über 35.000 Euro?

Wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" vor zwei Tagen berichtete, kostete die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten mehr als 35.000 Euro. Allein das von der Bundespolizei angemietete Charterflugzeug habe laut Bundespolizei mit 34.848 Euro zu Buche geschlagen. Die Kosten werden demnach von der Ausländerbehörde Bochum getragen. Für einen zuvor stornierten Linienflug wurden demnach zusätzlich 467,84 Euro fällig.

kle/sti (rtr, afp, dpa, DW)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen