1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Uber gibt sich unbeeindruckt

2. September 2014

Ein Gericht hat dem umstrittenen Fahrdienst Uber verboten, seine Leistungen in Deutschland anzubieten. Doch das Start-Up gibt sich kampfeslustig und steuert nun auf eine offene Konfrontation mit den Behörden zu.

Apps von Uber und Taxi Berlin auf einem Handy-Display (Foto: DPA)
Bild: dpa

Die Taxi-App Uber zeigt sich von der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main unbeeindruckt. Das Start-Up fährt weiter - trotz angedrohter Ordnungsgelder. "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen", teilte das Unternehmen mit. "Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee", erklärte Uber selbstbewusst. Der Dienst stehe für Innovation und Wettbewerb. "Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen."

Es drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt

Das Landgericht hatte nach einer Klage der Genossenschaft der Taxizentralen in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Demnach droht den Betreibern ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro vermittelte Fahrt oder alternativ Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für einen "Uber-Direktor".

Die Genossenschaft der Taxizentralen war gegen den neuen Konkurrenten vor Gericht gezogen. Die Genossenschaft kritisiert vor allem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hätten und nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten. "Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung", sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft. "Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne." Ohne zusätzliche Kosten könnten die privaten Fahrer ihre Dienste theoretisch deutlich günstiger anbieten. Die Genossenschaft sieht deshalb unlauteren Wettbewerb in den Angeboten von Uber - und wurde nun vom Landgericht Frankfurt in dieser Einschätzung bestätigt.

Uber gibt sich äußerst selbstbewusst

Bei dem Streit geht es den Kontrahenten auf der einen Seite um traditionelle und auf der anderen Seite neue Geschäftsmodelle, die mit Hilfe von Internet und Smartphone in angestammte Geschäftsfelder vordringen. Uber sieht sich dabei als smartes, innovatives Internet-Unternehmen und verweist auf einen Erfolg besonders in Deutschland. "Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten in Europa zählt", heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. "Es liegt daran, dass die deutschen Verbraucher kluge Entscheidungen, intelligente Städte und den erstklassigen Service von Uber lieben."

Uber will gegen den Beschluss des Gerichts Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen. "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", gab sich Uber kampfeslustig.

Die Genossenschaft der Taxizentralen gab sich jedoch von der Haltung des Wettbewerbers nicht überrascht. "Wir haben nichts anderes erwartet", sagte eine Sprecherin. Mithilfe von Testfahrten würden nun "gerichtsverwertbare Beweise" dafür gesammelt, dass sich Uber nicht an das Verbot halte.

cr/fab (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen