1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Umstrittenes Hostel in Berlin muss schließen

28. Januar 2020

Das Bezirksamt Berlin untersagte 2018 den Betrieb des Gästehauses auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft. Das war rechtens, urteilt das Verwaltungsgericht und verweist auf EU- und UN-Beschlüsse.

Deutschland "City Hostel" in Berlin-Mitte auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft
Blick auf das "City Hostel" in Berlin-Mitte Bild: picture-alliance/dpa/J. Raza

Das Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in der deutschen Hauptstadt schließen. Das Gericht wies die Klage der Betreiberin gegen das Bezirksamt Berlin-Mitte ab, das den Betrieb des "City Hostels" bereits vor zwei Jahren untersagt hatte. Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem totalitären Staat keine Devisen für sein Atomwaffenprogramm zu liefern. Die Berliner Behörde hatte ihre Entscheidung damit begründet.

Zankapfel "City Hostel Berlin"

02:12

This browser does not support the video element.

Die Betreiberin des Hostels, eine GmbH, argumentiert, das Bezirksamt sei für den Erlass des Bescheids nicht zuständig. Außerdem sei die Nutzung der Immobilie nicht von der EU-Verordnung umfasst. Zudem sollen seit April 2017 keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geflossen sein. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: Auch die außenpolitische Relevanz ändere nichts daran, dass das Bezirksamt zuständig sei.

Die Behörde hatte demnach keine andere Wahl, als den Betrieb des Hostels zu untersagen. Da das auf UN-Sanktionsrecht beruhende Verbot zwingend sei, sei das Ermessen der Behörde auf "null reduziert" gewesen und lasse nur die getroffene Entscheidung zu, teilte das Verwaltungsgericht mit. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden. Das Gästehaus wird seit 2007 auf dem Botschaftsgelände betrieben.

Ein junger Engländer ist überrascht, dass das Gästehaus Nordkorea gehört Bild: DW

Nach dem Beschluss des Weltsicherheitsrats in New York dürfen die Auslandsvertretungen des Landes ausschließlich diplomatischen und konsularischen Tätigkeiten nachgehen - jegliche kommerzielle Tätigkeit ist untersagt.

se/uh (afp, dpa, ap)