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Politik

UN-Gericht: Blockade von Berg-Karabach muss beendet werden

22. Februar 2023

Seit Mitte Dezember blockieren aserbaidschanische Aktivisten die einzige Verbindungsstraße zwischen der Region Berg-Karabach und Armenien. Beide Seiten hatten den Internationalen Gerichtshof angerufen.

Aserbaidschanische Soldaten an einem Kontrollpunkt am Lachin-Korridor, der einzigen Verbindung zwischen Armenien und der armenischen Region Berg-Karabach
Aserbaidschanische Soldaten an einem Kontrollpunkt am Latschin-Korridor, der einzigen Verbindung zwischen Armenien und der Region Berg-KarabachBild: TOFIK BABAYEV/AFP

Der Internationalen Gerichtshof (IGH) wies nun Aserbaidschan an, die Blockade der Zugangsstraße zu der armenischen Enklave aufzuheben. Aserbaidschan müsse alle "zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen", um den "ungehinderten Verkehr" durch den Latschin-Korridor "in beide Richtungen zu gewährleisten", sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue. Zudem wies das in Den Haag ansässige UN-Gericht eine Klage Aserbaidschans gegen die angebliche Verlegung von Landminen durch Armenien zurück.

Versorgungsengpässe in Berg-Karabach

Seit Mitte Dezember blockieren aserbaidschanische Aktivisten den Latschin-Korridor, die einzige Verbindungsstraße zwischen Berg-Karabach und Armenien, um gegen ihrer Meinung nach illegale Bergbauarbeiten zu protestieren. Durch die Blockade sei laut armenischen Angaben die Versorgung der in der Enklave lebenden rund 120.000 Armenier nicht länger gewährleistet. Lebensmittel, Treibstoff und Medikamente würden knapp, und Patienten könnten nicht in Krankenhäuser transportiert werden. Richterin Donoghue bestätigte, dass es infolge der Blockade zu "Engpässen bei Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensrettenden medizinischen Gütern" gekommen sei.

Aserbaidschan und Armenien hatten vor dem IGH geklagt, um Notmaßnahmen in dem seit Jahrzehnten andauernden Berg-Karabach-Konflikt zu erwirken. Armenien forderte zunächst die Aufhebung der Blockade des Latschin-Korridors. Aserbaidschan reagierte darauf mit einer Klage, in der es Armenien das Verlegen tödlicher Landminen vorwarf. Der IGH lehnte es allerdings ab, eine Anweisung an Armenien zum Stopp der Verlegung von Landminen zu erlassen. Aserbaidschan habe "keine Beweise für das Armenien zur Last gelegte Verhalten" vorgelegt, sagte Donoghue.

Gefahr für neuerliche Eskalation ist hoch

Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.

Aserbaidschan und Armenien streiten seit dem Zerfall der Sowjetunion im Jahr 1991 um die Grenzregion Berg-Karabach. Bei den militärischen Konfrontationen um das Gebiet wurden Schätzungen zufolge seit den 1990er Jahren etwa 30.000 Menschen getötet. Kämpfe im Jahr 2020 mit mehr als 6500 Toten wurden durch ein von Russland vermitteltes Waffenstillstandsabkommen beendet. Dabei musste Armenien große Gebiete aufgeben.

Die Gefahr einer erneuten Eskalation des Konflikts bleibt trotz jüngster Annäherungen in Friedensgesprächen zwischen den beiden Ländern hoch.

ww/br (dpa/afp)

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