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Politik

UN-Tribunal: Keine Fehler vor Suizid

1. Januar 2018

Der Selbstmord des Kriegsverbrechers Slobodan Praljak ist laut einer internen Untersuchung kaum zu verhindern gewesen. Das Gericht habe keine Fehler gemacht. Woher Praljak das tödliche Gift hatte, bleibt unklar.

Letztes Urteil des UN-Tribunals Bruno Stojic und Slobodan Praljak
Der Angeklagte Slobodan Praljak (rechts) im GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/ANP/R. Van Lonkhuijsen

Der Selbstmord des bosnisch-kroatischen Ex-Militärkommandeurs Slobodan Praljak vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ist laut einer internen Untersuchung nicht durch Versäumnisse des Gerichts verschuldet worden. "Es gibt keine Maßnahmen, die eine Entdeckung des Giftes zu irgendeinem Zeitpunkt garantiert hätten", erklärte Richter Hassan Jallow. Seine Untersuchung des Vorfalls habe keine Sicherheitslücken oder Fehler in den Regularien des UN-Tribunals für Ex-Jugoslawien und der dazugehörigen Haftanstalt ergeben.

Das UN-Tribunal hatte am 29. November eine 20-jährige Haftstrafe gegen Praljak wegen Kriegsverbrechen im bosnisch-kroatischen Krieg von 1993 bis 1994 bestätigt. Praljak hatte kurz nach seiner Verurteilung noch im Gerichtssaal vor laufenden Kameras Zyankali eingenommen und war kurz darauf gestorben. Wie der Kroate an das Gift gekommen war, ist noch ungeklärt. "Die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen der niederländischen Behörden können das möglicherweise aufklären", hieß es in der Erklärung des aus Gambia stammenden Richters. Eine Untersuchung der niederländischen Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall dauert noch an. 

Aus Respekt keine gründlicheren Untersuchungen von Häftlingen

Die tödliche Zyankali-Dosis beträgt dem Bericht von Jallow zufolge 200 bis 300 Milligramm, etwa so viel wie eine Tablette. Es werde in Puderform oder in Wasser aufgelöst aufbewahrt und sei nur sehr schwer zu entdecken, "selbst bei den intensivsten Durchsuchungen von Personen oder Zellen." Nicht nur die geringe Größe des Giftfläschchens und die Einschränkung intensiver Leibesvisitationen durch die Regeln des Gerichts hätten die Entdeckung des ins Gericht geschmuggelten Gifts erschwert, sondern auch die Beschaffenheit der Durchleuchtungsapparate. Jallow ergänzte seinen Bericht durch Ratschläge für Durchsuchungsmethoden und die Ausbildung des Sicherheitspersonals.
 

jv/stu (dpa, afp)

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