Europäischer Gerichtshof kippt Ungarns LGBTQ-Gesetz
21. April 2026
Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen zentrale Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Das urteilteder Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt worden, unterstützt wurde es von mehreren Mitgliedsländern und dem Europaparlament.
Das "Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern" - so der exakte Titel - war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban erlassen worden. Zur Begründung hatte seine Regierung auf den Jugendschutz verwiesen. Die Regelung beschränkt oder verbietet im Wesentlichen Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und von Transsexualität in Medien und Werbung.
Grundrechtecharta verbietet Diskriminierung
Dem EuGH zufolge missachtet das LGBTQ-Gesetz "insbesondere" das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Die Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul (englisch: gay), bisexuell, transgender und queer.
Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere nicht-heterosexuelle, nicht-cisgeschlechtliche und transgeschlechtliche Menschen, stellte das höchste EU-Gericht fest. Schon der Titel des Gesetzes "bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren".
Wörtlich heißt es in dem Richterspruch: "Der Gerichtshof stellt klar, dass Minderjährige angemessen vor Sendungen geschützt werden können, die für ihr Alter ungeeignet sind, ohne dass insoweit eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung vorgenommen wird."
Ungarn drohen EU-Sanktionen
Sexuelle Minderheiten würden in Ungarn als schädlich für die körperliche, geistige und moralische Entfaltung von Minderjährigen sowie als Gefahr für die Gesellschaft dargestellt, kritisierten die Richter in Luxemburg. Der "stigmatisierende und kränkende Charakter" der zugrundeliegenden Vorgaben verletze auch das Recht auf Menschenwürde. Daher stehe das Gesetz "im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet".
Ungarn ist angehalten, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unverzüglich Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, könnten Sanktionen verhängt werden.
wa/pgr (afp, kna, infocuria.curia.europa.eu)