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Politik

Ungarn: Nach dem Notstand ist vor dem Notstand

17. Juni 2020

Viktor Orbán lässt den Corona-Notstand aufheben - und gibt damit das Recht ab, per Dekret zu regieren. Kritiker sprechen von einer "optischen Täuschung", denn ein neues Gesetz verleiht dem Premier neue Sondervollmachten.

Ungarn Ministerpräsident Viktor Orban
Am 23. März erklärte Premier Viktor Orbán dem ungarischen Parlament die Corona-Notmaßnahmen seiner Regierung Bild: picture-alliance/AP Photo/T. Kovacs

Als Viktor Orbán Ende März wegen der Corona-Krise die unbefristete Gefahrenlage ausrufen und vom Parlament absegnen ließ, war das internationale Echo verheerend. Denn Ungarns Premierminister erhielt zugleich mit diesem speziellen Notstand das Recht, per Dekret zu regieren - also Anordnungen zu erlassen, die keiner parlamentarischen Überprüfung bedürfen. Damit sei Ungarn eine Diktatur geworden, hieß es vielfach.

Knapp zwei Monate später hatten Orbán und seine Regierung eine überraschende Botschaft an ihre Kritiker: In der zweiten Juni-Hälfte werde man die unbefristete Gefahrenlage aufheben. Man erwarte dann auch, dass sich alle, die Ungarn mit ungerechten politischen Vorwürfen angegriffen hätten, für ihre Verleumdungskampagnen entschuldigten. Denn das EU-Land sei keineswegs eine Diktatur geworden. Man habe lediglich die Pandemie bekämpft, und zwar erfolgreich - und deshalb könne die Gefahrenlage nun wieder aufgehoben werden.

Genau das hat das ungarische Parlament am gestrigen Dienstag getan und den speziellen Notstand für beendet erklärt. Nun muss die Regierung formal noch das exakte Datum für das Ende der Gefahrenlage verkünden. Voraussichtlich wird sie es für Donnerstag (18.06.) um Mitternacht festsetzen.

Eigentlich hatten viele Beobachter damit gerechnet, dass Orbán die unbefristete Corona-Gefahrenlage mindestens bis Herbst oder gar bis zum Jahresende beibehalten würde, um sie zum Regieren per Dekret zu nutzen. Nun jedoch hält Ungarns Premier seinen Kritikern das Parlamentsvotum entgegen. "Alle, die hier zuhause und im Ausland Diktatur geschrien haben, können sich jetzt entschuldigen", schrieb er am Dienstag auf seiner Facebook-Seite.

Corona in Ungarn: Angestellte des öffentlichen Nahverkehrs verteilen Masken in einem U-Bahnhof in Budapest Bild: picture-alliance/AP Photo/Z. Balogh

Orbáns Mogelpackung

Tatsächlich aber ist die Beendigung der unbefristeten Gefahrenlage eine Mogelpackung. Denn zugleich mit dem Ende der bisherigen Sondervollmachten stimmte das ungarische Parlament auch für ein Gesetz über eine neue, so genannte "medizinische Gefahrenlage" - ein neu definierter Notstand, der Orbán ebenfalls die Vollmacht zum Regieren per Dekret verleiht. Und zwar mit noch weniger Kontrollmöglichkeiten als vorher.

Die jetzige unbefristete Gefahrenlage musste Ende März zumindest einmal vom Parlament festgestellt und verabschiedet werden; erst danach hatte Orbán die unbefristete Vollmacht zum Regieren per Dekret in der Tasche. Das neue Gesetz geht weiter: Nun kann die Regierung auf Vorschlag der obersten Amtsärztin Ungarns die medizinische Gefahrenlage ausrufen - ohne jegliche vorherige Konsultation des Parlamentes.

Corona in Ungarn: Soldaten patrouillieren während des Notstandes in der Stadt GyőrBild: picture-alliance/AP Photo/C. Krizsan

Bürgerrechtler schlagen Alarm

Die medizinische Gefahrenlage gilt dann jeweils für sechs Monate, kann aber bei Bedarf von der Regierung verlängert werden. In dieser Zeit darf sie von jeglichem geltenden Recht abweichend Dekrete erlassen und muss lediglich dem Gesundheitsausschuss des Parlamentes Bericht erstatten.

Die wichtigsten ungarischen Bürgerrechtsorganisationen hatten bereits Alarm geschlagen, als der Gesetzesentwurf vorgelegt wurde. Die Aufhebung der jetzigen Gefahrenlage sei "nichts als eine optische Täuschung", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des ungarischen Helsinki-Komitees (HB), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) und Amnesty International Ungarn. "Wenn der Entwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird, kann die Regierung erneut unbefristet per Dekret regieren, diesmal sogar ohne die minimalen verfassungsmäßigen Absicherungen."

Corona in Ungarn: Beim Fußballspiel Ferencvaros gegen Debreceni VSC stehen Fotos von Fans auf den ZuschauersitzenBild: picture-alliance/dpa/T. Illyes

Regieren per Dekret

Zwar bezieht sich auch der neue Gesetzentwurf - wie bereits das bisherige Gesetz zur unbefristeten Gefahrenlage - ausdrücklich auf das Ziel der Epidemie-Bekämpfung. Ebenso ist die Regierung nominell zur Verhältnismäßigkeit angehalten. Aber die Praxis der vergangenen drei Monate zeigt, dass sie sich an beides nicht gehalten hat.

Seit Ende März hat Viktor Orbán mehr als 200 Dekrete erlassen, hinzu kommen ähnlich viele Anordnungen einzelner Ministerien - eine kaum mehr überschaubare Ansammlung neuer gesetzlicher Bestimmungen. Viele dienen nicht der Bekämpfung der Epidemie, sondern ganz anderen politischen oder ökonomischen Zielen.

Vor Corona: Demonstration der Opposition gegen die Arbeitsmarktreformen der Regierung Orbán Bild: picture alliance/ZUMAPRESS/V. Ferraro

Parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet

So erhielten Geschäftsleute aus dem Umfeld Orbáns lukrative Regierungsaufträge. Der Informationszugang für Journalisten und der Datenschutz wurden stark eingeschränkt. Den Lokalverwaltungen wurden Steuern und andere Einnahmemöglichkeiten entzogen, was vor allem Städte und Gemeinden trifft, die von der Opposition geführt werden. Gegen die richtet sich auch die Kürzung der Parteienfinanzierung, denn steuerfinanzierte Kampagnen führt in Ungarn hauptsächlich Orbáns Regierung und nicht seine Partei Fidesz.

Máte Szabó, Rechtsexperte der ungarischen Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) spricht gegenüber DW von einem eindeutigen Missbrauch des bisherigen Notstandsgesetzes. "Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden zahlreiche Dekrete erlassen, die in einem Land mit einem gesunden Verfassungskontrollmechanismus nicht hätten verabschiedet werden können."

Der Gesetzentwurf über die neue medizinische Gefahrenlage verschlechtere die Situation noch einmal, betont Szabó. "Falls er verabschiedet wird, bedarf es gar keiner parlamentarischen Abstimmung mehr", so der Bürgerrechtler, "deshalb ist die parlamentarische Kontrolle der Regierung und ihrer Tätigkeit in einen Krisensituation dann definitiv ausgeschaltet."