1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Ungarn schließt Transitlager nach EuGH-Urteil

21. Mai 2020

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor einer Woche war klar: Wenn Ungarn Schutzsuchende in sogenannten Transitzonen festhält, ist das Freiheitsentzug. Jetzt lenkt die Regierung in Budapest widerwillig ein.

Ungarn Transitzone
Bild: picture-alliance/AP Photo/S. Ujvari

Ungarns rechtsnationale Regierung schließt die zwei umstrittenen Transitlager für Migranten unmittelbar an der Grenze zu Serbien. Dies gab Kanzleramtsminister Gergely Gulyas in Budapest bekannt. Das mitteleuropäische Land folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 14. Mai, das die Festhaltung von vier Asylbewerbern im Transitlager Röszke als widerrechtliche Inhaftierung bewertet hatte. 

Die rund 280 Menschen in den Lagern Röszke und Tompa seien bereits in der Nacht zum Donnerstag in verschiedene, zumeist in offene Einrichtungen für Asylbewerber gebracht worden, sagte Gulyas. Die Lager hätten die Grenzen Ungarns geschützt, fügte er hinzu. "Das Urteil des EuGH ist bedauerlich, aber nachdem Ungarn verpflichtet ist, sich daran zu halten, bleibt nichts anderes übrig, als die Transitzonen zu schließen." 

"Freiwilliger Aufenthalt"

Ungarn verfolgt unter seinem Ministerpräsidenten Viktor Orban seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Seit knapp mehr als drei Jahren hält das Land Asylbewerber in den zwei Container-Lagern fest. Die Gebiete sind mit hohem Zaun und Stacheldraht umgeben.

Ungarn argumentierte stets, die Menschen hielten sich "freiwillig" dort auf, weil sie die Lager in Richtung Serbien verlassen könnten. Wer jedoch nach Serbien zurückkehrt, verliert in Ungarn automatisch seinen Status als Asylbewerber. Die Luxemburger Richter hatten festgestellt, dass dies Freiheitsentzug sei. Asylbewerber dürften nur dann inhaftiert werden, wenn vorher eine Anordnung getroffen worden sei, in der Gründe dafür genannt wurden.

Klage von vier Asylbewerbern hatte Erfolg

Im konkreten Fall ging es um vier Asylbewerber aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land – den Nicht-EU-Staat Serbien - eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem seien sie in den Ländern, über die sie gekommen seien, ausreichend geschützt gewesen. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige Gericht ohne Prüfung ab.

Herbe Niederlage für Orbans AsylpolitikBild: picture-alliance/dpa/Z. Szigetvary

Aufenthalt in Transitzonen nach EU-Recht

Grundsätzlich müsse jeder Einzelfall geprüft werden und eine Anordnung ausgestellt werden, um Asylbewerber in Haft zu nehmen, so die Luxemburger Richter . In dem vorliegenden Fall war das nicht geschehen. Auch müsse die Rechtmäßigkeit der Haft gerichtlich überprüft werden können. Für Menschen, die in ein Land einreisen und dort internationalen Schutz beantragen, gelten dem EuGH zufolge andere Regeln. EU-Staaten dürften sie zwingen, in einer Transitzone zu bleiben, während der Antrag oder das Recht auf Einreise geprüft werde. Eine Haft dürfe dann aber auf keinen Fall länger als vier Wochen andauern.

Das Urteil war eine schwere Niederlage für den rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban. Die EU-Kommission leitete bereits mehrere Strafverfahren gegen das Land ein. In der vergangenen Woche mahnte die Behörde zudem an, die in der Corona-Krise eingeführten Einschränkungen von Grundrechten müssten - vor allem in Ungarn - nun wieder zurückgenommen werden.

bri/as (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen