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Bundeskriminalamt

3. Dezember 2008

Die Große Koalition hat sich nach dem Veto des Bundesrates auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz geeinigt. Damit kann das Gesetz wahrscheinlich wie geplant zum Januar 2009 in Kraft treten.

Netzewerkkabel stecken in einem Server (Quelle: AP)
Keine Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ohne richterliche GenehmigungBild: AP

Mit dem BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt bei der Gefahrenabwehr im Rahmen der Terrorismusbekämpfung unter anderem die Rasterfahndung, die Online-Durchsuchung von Privatcomputern, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht werden. Am Freitag war ein erster Entwurf des BKA-Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Vor allem die SPD in den Ländern hatte moniert, die dem BKA eingeräumten Befugnisse würden zu weit gehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte am Mittwoch (3.12.) in Berlin, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries habe sich nun auf drei Änderungen verständigt.

Online-Durchsuchungen nur mit richterlicher Genehmigung

Oppermann zufolge sei ein umfassender richterlicher Vorbehalt eingeführt worden: So soll es bei den umstrittenen Online-Untersuchungen auch Eilentscheidungen nur nach richterlicher Anordnung geben. Ein Richter werde dann zu entscheiden haben, was von dem ausgespähten Material zum "unmittelbaren Kernbereich privater Lebensführung" gehöre und deshalb nicht ausgewertet werden dürfe. Weiter sehe der Kompromiss vor, dass das BKA nur dann tätig werde, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus gehe.

Es ändere sich aber nichts an der Regelung zu den Berufsgeheimnisträgern. Demnach haben das volle Zeugnisverweigerungsrecht nur Geistliche, Strafverteidiger sowie Mitglieder des Bundestags und der Landtage. Für andere Berufsgeheimnisträger wie Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte, die keine Strafverteidiger sind, soll das Recht dagegen nur eingeschränkt gelten.

Gesetz geht nun an Vermittlungsausschuss

Ein endgültiger Kompromiss kann erst im Vermittlungsausschuss gefunden und beschlossen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, den Ausschuss anzurufen. Ziel sei es, dass das Gesetz noch in diesem Monat verabschiedet werde.

Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz nicht in Kraft treten. Oppermann appellierte an die FDP, die in vier Ländern an der Regierung beteiligt ist, nach der Verbesserung der richterlichen Kontrolle ihre "Fundamentalopposition" gegen das BKA-Gesetz aufzugeben. (je)

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