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United States versus Microsoft

Kay-Alexander Scholz18. Februar 2002

Im Aufsehen erregendsten Strafprozess in der Geschichte der New Economy hat die Firma Microsoft eine Niederlage eingesteckt.

Jetzt muss sich Bill Gates etwas einfallen lassenBild: AP

Seit nun mehr vier Jahren ist die Erfolgsstory der Firma Microsoft in den USA eine höchst offizielle Angelegenheit.

Unter der damaligen Regierung von Bill Clinton hatte die Kartellabteilung des US-Justizministeriums zusammen mit mehreren Bundesstaaten ein Verfahren gegen das Bill-Gates-Imperium eingeleitet. Dem waren erste Ermittlungen voraus gegangen, die bis ins Jahr 1993 zurückreichen.

Die Antitrust-Klage

Die Anklage bezog sich im wesentlichen auf zwei Aspekte der Geschäftspraktiken des Unternehmens.

Erstens ging es darum, ob der Windows-Hersteller auf illegale Weise versuche, sein Monopol bei PC-Betriebssystemen zu halten.

Der zweite Anklagepunkt geht dem Verdacht nach, dass Microsoft durch die Verknüpfung seines Internet-Browsers "Explorer" mit dem Windows-Betriebssystem versuche, auch den Browser-Markt zu monopolisieren.

Aufspaltung verhindert, Vergleich angestrebt

Mit dem Wechsel im Weißen Haus veränderte sich die Haltung der Regierung. Die Bush-Administration gab ihr Ziel auf, den Konzern aufspalten zu wollen.

Die Hälfte der klagenden Bundesstaaten stimmte einem Vergleich zu. Danach will Microsoft als Ausgleich einen Milliarden-Betrag ausgeben, um arme Schulen mit Software, Computern und und Training zu versorgen.

Das wäre allerdings nicht ganz uneigennützig, da Microsoft in diesem Marktsegment noch relativ schwach ist. Das Gericht muss diesem Vergleich noch zustimmen.

Die verbleibenden neun Staaten sind gegen den Vergleich und fordern härtere Sanktionen. Die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly soll Microsoft zum Einlenken auffordern.

Die Firma soll unter anderem eine Basis-Version von Windows XP ohne den Internet-Explorer-Browser anbieten.

Microsoft hält dem entgegen, dass eine solche Software-Abtrennung ohne Beschädigung des Betriebssystems nicht möglich sei.

Das will die harte Fraktion nicht glauben. Sie forderte deshalb einen Einblick in die Programmstruktur von Windows XP, den so genannten Quellcode.

Etappensieg

Bild: AP

Bundesrichterin Kollar-Kotelly hat diesem Antrag jetzt zugestimmt – ein herber Rückschlag für Microsoft. Wenn eine Seite (die Microsoft-Anwälte) Zugang zum Code hat, sollte das der anderen Seite auch möglich sein, hieß es in der Begründung.

Experten wie der Gartner-Analyst Michael Silver befürchten, dass der Quellcode in die Hände der Microsoft-Konkurrenten gelangen könnte, die zum Teil sehr eng mit den klagenden Staaten zusammenarbeiten.

Die öffentliche Meinung ist gefragt

Inzwischen laufen parallel zu den Sanktions-Anhörungen Anhörungen über die Frage, ob das Gericht einen Vergleich – also eine außergerichtliche Einigung - genehmigen kann.

Kollar-Kotelly hat eine Anhörung nach dem so genannten Tunney Act angeordnet. Unternehmen und Privatpersonen haben hierbei Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben. Das Gericht will damit prüfen, ob der erzielte Vergleich im öffentlichen Interesse ist.

Etwa 30.000 dieser Stellungnahmen sind bereits im US-Justizministerium eingegangen. Das Gericht muss diese, bis jetzt mehrheitlich ablehnenden Kommentare veröffentlichen (siehe Link) und bei seiner Entscheidung würdigen.

Die nächste Runde im Fall "United States versus Microsoft" wird am 6. März eingeleitet, wenn die erste mündliche Verhandlung angesetzt ist.