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Unverständnis über Urteil gegen Adenauer-Stiftung

Kersten Knipp5. Juni 2013

Parteiübergreifend haben Politiker die Haftstrafen gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung kritisiert. Auch Wissenschaftler sehen in dem Spruch der ägyptischen Richter ein politisches Signal.

Das ehemalige Gebäude der Konrad Adenauer Stiftung in Kairo (Foto: picture alliance/dpa)
Bild: picture alliance / dpa

So viel Einigkeit ist selten: Entschieden verärgert haben sich Vertreter von Bundesregierung und Bundestag gegen die Entscheidung eines ägyptischen Gerichts gewandt, das zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo mit Haftstrafen von zwei und fünf Jahren belegt hat. Auch Mitarbeiter etlicher anderer ausländischer NGOs wurden verurteilt. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe das Urteil "mit großer Bestürzung" zur Kenntnis genommen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch (05.06.2013) in Berlin. Der Richterspruch sei eine große Belastung für die deutsch-ägyptischen Beziehungen.

Bereits am Dienstag war Außenminister Guido Westerwelle deutlich geworden: "Wir sind empört und in hohem Maße beunruhigt über die harten Gerichtsurteile gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo und die angeordnete Schließung des Büros", erklärte er in einer Stellungnahme. Das Vorgehen der ägyptischen Justiz sei besorgniserregend. Es schwäche die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen Ägypten. Westerwelle kündigte an, sein Amt werde "die Konrad-Adenauer-Stiftung dahingehend unterstützen, dass diese Urteile aufgehoben werden".

Noch einvernehmlich: Merkel und Mursi im JanuarBild: dapd

Gestörte Beziehungen

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, fordert Konsequenzen. "Wir müssen die Aufhebung dieses Verdikts verlangen, und bevor dies nicht geschehen ist, kann kein diplomatischer Verkehr mit diesem Land mehr stattfinden", so Gauweiler gegenüber der Deutschen Welle. "Solche Urteile werden ja im Namen des Volkes gesprochen. Tatsächlich sind es Urteile im Namen der herrschenden Klasse. Und dieser herrschenden Klasse muss man klarmachen, dass es mit uns keine Beziehungen auf normalem Wege gibt. Es gibt mit uns auch nicht die übliche Entwicklungshilfe. Wir zahlen nicht mehr, wenn unsere Leute, die da sind, um zu helfen, mit Gefängnis bedroht werden."

Günter Meyer sieht das anders: Formaljuristisch sei an dem Urteil nichts auszusetzen, erklärt der Leiter des Mainzer Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt gegenüber der DW. Das Gericht habe sich auf ein Gesetz aus der Mubarak-Zeit berufen. Das lege fest, Nicht-Regierungsorganisationen in Ägypten müssten sich offiziell registrieren lassen. Diese Registrierung habe die Konrad-Adenauer-Stiftung aber versäumt - auch deshalb, weil das Gesetz unter Mubarak kaum ernsthaft angewandt worden sei.

Außenpolitische Signalwirkung

Jenseits formaljuristischer Vorgaben sei das Urteil aber ein eindeutiges politisches Signal der ägyptischen Führung, so Meyer weiter. "Dahinter steckt nach wie vor das Bestreben, sich in politischen und Menschenrechtsfragen nicht von außen reinreden zu lassen. Es kommt hinzu - und das sagt auch die Opposition -, dass es außerordentlich populistisch ist, um den zweifellos bestehenden antiamerikanischen und antiwestlichen Stimmungen in Ägypten entgegenzukommen."

Die politische Dimension des Urteils, erklärt Meyer, sei auch außerhalb Deutschlands sehr genau wahrgenommen worden. Dies habe sich insbesondere an der Verärgerung in den USA gezeigt. "Dort ist auch im Vorfeld schon mehr oder weniger klar angedeutet worden, dass sich ein solches Vorgehen gegen US-amerikanische Menschenrechtsorganisationen auf die finanzielle Hilfe auswirken wird, die die USA bisher zahlen."

Richter Mohammed Shukri am ersten Tag der Verhandlung gegen nicht lizensierte NGOs in Kairo im Februar 2012Bild: picture-alliance/dpa

Gegen Einflussnahme des Westens

Das Urteil setze aber nicht nur außen-, sondern auch innenpolitische Signale, ergänzt Christian Achrainer von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Es zeige, dass sowohl der nach Mubarak herrschende Militärrat als auch die jetzige gewählte islamistische Regierung wenig Interesse an gesellschaftlicher Teilhabe hätten. "Die Zivilgesellschaft ist ja häufig eher ein oppositionelles Element. Und beide wollen ihre Macht dadurch stärken, dass die Gesellschaft sich nicht zu kritisch äußert."

Allerdings, so Achrainer, spiegele das Urteil auch eine in Teilen der ägyptischen Gesellschaft vorhandene Tendenz, sich gegen Einmischung von außen zu verwahren. Nicht nur die Regierung, auch die Opposition und viele Nicht-Regierungsorganisationen lehnten eine Einflussnahme des Westens ab - auch darum, weil eine andere Haltung bei den Wählern schlecht ankäme. Entsprechend schwierig sei es, eine wirksame Form der Unterstützung zu finden. Gleichgültig, ob es sich um eine politische Stiftung oder einen anderen Akteur handele - das Wichtigste sei, sich möglichst neutral zu verhalten. "So kann man als Stiftung beispielsweise versuchen, eine Plattform für den Austausch zu bieten. Was man aber auf jeden Fall verhindern muss, ist eine einseitige Parteinahme für eine einzelne Gruppierung. Auch eine einseitige Finanzierung sollte man vermeiden."

Noch kein rechtskräftiges Urteil

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen - das Urteil gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung ist noch nicht rechtskräftig. Das Berufungsgericht hat politisch motivierte Urteile oft gekippt. Bis dahin, betont Peter Gauweiler, bleibe nicht nur die deutsche Politik reserviert, sondern auch die Wirtschaft: "Es kann ja kein normaler Mensch mehr investieren, wenn er Angst haben muss, dass seine eigenen Leute eingesperrt werden."

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