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Urteil: Bushido-Album nicht mehr auf dem Index

16. Mai 2018

Die Bundesprüfstelle hatte das Album "Sonny Black" auf den Index gesetzt. Die Texte seien jugendgefährdend. Bushido klagte - mit Erfolg: Jetzt hat ein Gericht ihm Recht gegeben.

Bushido
Bild: Imago/Revierfoto

Sieg für Bushido: Sein umstrittenes Album "Sonny Black" darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wieder an Minderjährige verkauft werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die die Platte 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden die Richter.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln 2016 in erster Instanz die Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle bestätigt. Zwar sei das Album ein "Kunstwerk". Doch wiege der Jugendschutz schwerer, befanden die Richter damals.

Gangster-Rapper auch für Kinder: BushidoBild: Sascha Haubold Heks

"Ironischer Kontext nicht erkennbar"

Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Ein ironischer Kontext oder eine Distanzierung des Künstlers von Gewalt und Kriminalität sei nicht erkennbar. Im Gegenteil zeige der Interpret mit Textzeilen wie "Guck, die Ghettokids, sie nehmen meine Lebensweise an" seinen Stolz darüber, dass seine Botschaften ihre Wirkungen auf Minderjährige nicht verfehlten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche die vielen abwertenden Bezeichnungen in ihren Wortschatz übernähmen, sei hoch.

Der 39-jährige Rapper argumentierte, Jugendliche seien heute wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt als in seinen bewusst überzeichneten Gangster-Rap-Bildern.

ka/pg (dpa)

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