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Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Fall Bosnien-Herzegowina gegen Jugoslawien entspricht Erwartungen Sarajevos

5. Februar 2003

– Finanzierung des Verfahrens wegen Widerstands aus Republika Srpska ungewiss

Köln, 3.2.2003, DW-radio / Bosnisch

Der Internationale Gerichtshof (ICJ) in Den Haag hat heute (3.2.) bestätigt, dass diese juristische Instanz für die Klage Bosnien-Herzegowinas gegen Jugoslawien wegen Völkermords zuständig ist. Das Urteil ist in Sarajevo als ein erwarteter Schritt dieses Gerichtshofes aufgenommen worden. (...)

Hinsichtlich der Höhe der Reparationszahlungen sind unterschiedliche Schätzungen zu vernehmen – von einigen zehntausend Milliarden Dollar bis hin zur extrem hohen Ziffer von 150 Milliarden Dollar. (...) Die Finanzierung des kostspieligen und langwierigen Prozesses in Den Haag stellt ein gesondertes Problem dar. Die gemeinsamen Institutionen Bosnien-Herzegowinas haben es abgelehnt, die Finanzierung des Prozesses als Posten ins Budget aufzunehmen, weil sich die Vertreter aus der Republika Srpska dagegen ausgesprochen haben. (...) Die Aussichten, dass dieser Prozess aus Staatsmitteln finanziert wird, sind äußerst gering – praktisch nicht vorhanden. Es ist unvorstellbar, dass die politischen Vertreter der Republika Srpska die Finanzierung der Klage unterstützen. (...) (md)